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1910 -
Düsseldorf
: Bagel
- Autor: Rothert, Eduard
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
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Deutschland aber und namentlich in Schleswig empfand man die Einmischung Napoleons doch peinlich. Auch aus dieser Klemme wußte Bismarck leicht herauszufinden.
Er verlangte von den Dänen für den Fall der Abtretung Bürgschaften für den Schutz der Deutschen Nordschleswigs. Die Dänen aber lehnten solche grundsätzlich ab, da sie der bedingungslosen Wiedererwerbung sicher zu sein glaubten. Dem Wunsche Frankreichs müsse sich ja Deutschland fügen. Bismarck dachte anders. Er verständigte sich darüber mit Oesterreich und hob auf dessen Erklärung, der preußischen Verpflichtung kein Gewicht beizulegen, aus eigener Machtvollkommenheit den 5. Artikel des Prager Friedens als erledigt auf. Einmischungen Frankreichs wurden höflich abgewiesen. Daß dieses die Festhaltung Nordschleswigs den Preußen aufs Kerbholz schrieb, ist selbstverständlich.
Eine zweite Aufgabe war die Abfindung der entthronten Herrscher von Nassau, Kurhessen und Hannover, lieber die Höhe der Entschädigung verständigte man sich leicht. Der Herzog von Nassau fand sich in die neue Lage und blieb jetzt ungestört im Genuß seiner Abfindung. Als aber Kurhessen und Hannover wohl die Zinsen der im Besitz Preußens bleibenden Papiere haben wollten, den Kriegszustand darnach aber doch noch fortsetzen und als dann Hannover sogar eine Welfenlegion einrichtete,*) um sie später mit den Franzosen zusammen in Deutschland einrücken zu lassen, wurde das Vermögen der beiden Fürsten mit Beschlag belegt und aus den Zinsen des Weifenfonds die Presse gegen sie unterstützt. (Reptilienfonds.) Der Zins wurde jetzt also, im Gegensatz zu seinem ersten Zweck, ein Mittel zur Bekämpfung welfischer Bestrebungen.
Eine dritte Frage war die Regelung der Beziehungen zu den Süddeutschen. Mit Baden und Hessen-Darmstadt machte das keine Schwierigkeiten. Das erstere (Mathy) wollte und das zweite mußte schon mit Norddeutschland gehen. Ein anderes aber war es mit Württemberg und Bayern. Der Abschluß der Allianzverträge war bereits 1867 beim Auftauchen der Luxemburger Frage bekannt geworden. Die Genehmigung sollte dann durch die süddeutschen Landtage erfolgen; gleichzeitig damit
*) Anfangs war sie in Holland, darnach in der Schweiz und zuletzt in Frankreich.