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1. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 66

1885 - Wiesbaden : Bergmann
66 wirtschaftliche Zustände; Lebensweise. milderen Klima und ihrem üppigen Boden zu größerer Thätigkeit des Anbaues und belohnte jede solche Thätigkeit reichlicher. Hier fanden die Franken eine sorgsame Pflege des Ackerbaues bor, namentlich auf den Großgütern der reichen Römer, eine vielseitig ausgebildete Ge-werbthätigkeit, dazu mancherlei Verkehrsbeziehungen nach allen Seiten hin in den römischen Städten. Schon dadurch mußten sie zu einem seßhaften und werkthätigeu Leben geneigter gemacht werden. Nach der Befestigung und Abrundung des fränkischen Reiches durch Chlodowech und dessen Nachfolger hörten auch jene auswärtigen Kriege eine Zeitlang auf, welche jedesmal den ganzen Stamm unter die Waffen gerufen hatten. Die an deren Stelle tretenden inneren Kriege waren mehr Partei- als Nationalkriege; sie wurden daher mehr mit den Gefolgen der verschiedenen Thronbewerber, als mit dem allgemeinen Herbann ansgesochten. So konnte ein Teil der Bevölkerung sich friedlichen Beschäftigungen zuwenden, während der andere unter den Waffen blieb. Daß dies wirklich geschehen ist und daß sowohl Ackerbau und Viehzucht als auch mancherlei Gewerbthätigkeit wesentliche Fortschritte gemacht haben, ersehen wir ans dem „Volksrecht" der Franken, der sog. Lex Salica*). Allerdings betrifft ihr Inhalt zunächst das westliche Frankreich; daß aber allmählich auch das östliche an jenen Fortschritten teilgenommen, darauf deuten wiederum manche Bestimmungen der später entstandenen rechtsrheinischen Volksrechte. Zwar steht noch immer die Viehzucht in erster Linie des Betriebes, aber gerade sie erscheint gegen früher bedeutend vervollkommnet. Wir lesen da von „Zuchthengsten für zwölf Stuten" und von „Zuchtbullen für drei Gehöfte", also einer Art von Genossenschaften zur Veredlung des Viehstammes; wir entnehmen aus der hohen Buße, die auf die Entwendung oder Schädigung eines solchen Tieres gesetzt ist (62 Schillinge für den Zuchthengst, 45 für den Zuchtbullen), wie hoch man dieselben schätzte. Die gegen den Diebstahl an Gänsen und an Bienen sich wendenden Bestimmungen zeigen, daß sowohl Gänse- als Bienenzucht fleißig betrieben ward. Wie sehr aber auch der Ackerbau jetzt in Ansehen steht, bekundet it. a. die auffallende Thatsache, daß der Diebstahl eines Pserdes, „welches vor dem Pfluge geht," nahezu ebenso hoch gebüßt wird, wie der eines Streitrosses (jener mit 40, dieser mit 45 Sch.). Schon werden die einzelnen Feldstücke genauer ■ voneinander abgegrenzt und sorgfältiger eingehegt, wie dies daraus *) ©tue kritische Separatausgabe der Lex Salica, besorgt von Fr. Behrend, erschien 1874. Angehängt sind die späteren Zusätze dazu, bearbeitet von A. Boretins.
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