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1. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 96

1885 - Wiesbaden : Bergmann
96 Karls des Großen Maßregeln Zn Gunsten der Landwirtschaft, :c. luchte vielmehr auch direkt alle Zweige wirtschaftlicher Thätigkeit, ganz besonders die Landwirtschaft, zu fördern. Er selbst war, wie der größte Grundbesitzer, so auch sicherlich der eifrigste und betriebsamste Landwirt in seinem ganzen weiten Reiche. Mit einer bis ins kleinste gehenden Sorgfalt schrieb er den Beamten auf seinen königlichen Gütern vor, was sie thun sollten, um den Betrieb dieser Güter auf den möglichsten Grad der Vollkommenheit zu bringen. Das berühmte Kapitulare von 812 („von den königlichen Gütern") ist ausschliesslich diesem Gegenstände gewidmet. Da werden zuerst die Amtleute angewiesen, während der Feldarbeiten, beim Säen, Pflügen, Ernten, Heuschneiden, bei der Weinlese, ordentlich Aufsicht zu üben, damit die Arbeiten wohl ausgeführt werden. Die Unterbeamten (Meier) sollen keine größere Dienstbezirke zugeteilt erhalten, als welche sie an Einem Tage abgehen können. Genan wird angegeben, wieviel Hühner und Gänse auf einem Haupthof, wieviel auf einem Nebenhofe gehalten werden sollen, welche Bäume, Pflanzen und Blumen in den Gärten zu hegen seien, welche Felderzeugnisse die Amtleute in die königlichen Frauengemächer zu liefern haben (Flachs, Wolle, Weberdisteln k.), damit sie dort verarbeitet würden (bekanntlich spannen und webten Karls des Großen Gemahlin und Töchter selbst), was mit dein Wein geschehen müsse, damit er gut gerate; es werden Vorschriften erteilt über die für das Vieh zu erbauenden Ställe, über die Mast der Schweine, der Ochsen, der Schafe, über das Halten von edleren Hühnern (Fasanen, Pfauen, Rebhühnern), über die Pferdezucht, die Bienenzucht, die Forstwirtschaft. Es soll im rechten Maße gerodet, d. h. Waldland urbar gemacht werden, doch so, daß der Wald nicht zu sehr gelichtet werde. Von dem gerodeten Wald sei ein Teil „an geeignete Leute zur Bebauung zu überlassen." Ähnliche Vorschriften finden sich in bezug auf die Handwerke, welche auf den Gütern betrieben wurden. Da ist die Rede von Eisen-, Gold- und Silberschmieden, Drechslern, Stellmachern, Seifensiedern, Netzstrickern, Bäckern und Bierbrauern, die jeder Amtmann in gehöriger Zahl in seinem Dienste haben soll. Auf allen königlichen Gütern müssen reichliche Vorräte von allem Notwendigen vorhanden sein, und die Amtleute werden angehalten, regelmäßig Verzeichnisse einzusenden, d. h. also Rechnung zu legen, sowohl von diesen Vorräten als auch von dem, was sonst aus den Gütern eingekommen sei. Auch die von Karl vorgenommenen Kolonisationen förderten die Landwirtschaft. Wenn Karl Massen der besiegten Sachsen nach Süd-deutschland übersiedelte, so mußten diese neuen Ansiedler, um Raum
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