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1. Die Urzeit, Das Frankenreich unter den Merowingern und Karolingern - S. 105

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Ruiturzustände des Frankenreichs unter Karl dem Großen. den Schutz der kleinen Freien gegen Bedrückungen durch die Großen gerichtet waren, läßt sich bei einer unbefangenen Betrachtung seiner verschiedenen Regierungshandlungen (wie solche streng ncitfi urkundlichen Quellen oben geschildert sind) nicht wohl verkennen. Eine andere Frage aber ist: inwiefern die Zwecke, he Karl der Große sich vorgesetzt, wirklich erreicht wurden. Die Biographen des großen Kaisers lassen uns darüber im Dunkeln; sie sprechensast nur von seiner Person und seinen Kriegsthaten, kaum beiläufig einmal von seiner Regententhätigkeit und vollends nicht von deren Wirkungen. Von den Berichten, welche Karls Sendboten ihm erstattet haben werden, ist nichts aus uns gekommen, ausgenommen Andeutungen, wie etwa jene Schilderung des Zustandes der kleinen Freien, welche das Kapitulare von 811 enthält. Wir können uns daher zwar wohl (auf Grund der Kapitularien) von der Regententhätigkeit Karls, dieser nach allen Richtungen hin so vielseitigen und so tiefeingreifenden Thätigkeit, nur schwer aber davon ein Bild machen, wie sich unter ihm und durch ihn das Kulturleben seines Volkes thatsächlich gestaltet haben möge. Lediglich einige Rückschlüsse darauf aus eben jenen Anordnungen, die Karl traf, sind uns vergönnt. Was die rechtlichen Zustände betrifft, so kömmt wir uns nicht verhehlen, daß der Plan Karls, die, ebensosehr dem Throne wie dem Volke nachteilige, Machtsteigerung der großen Lehnsaristokratie in ihrem weiteren Fortschreiten aufzuhalten und in ihren Wirkungen zu mäßigen, nur teilweise gelang, und zwar mehr nach Seiten des Thrones, als des Volkes. Die Notlage der kleinen Freien, welcher Karl abhelfen wollte, war und blieb im wesentlichen unverändert. Fast unmittelbar nach Karls,Tode ließ sein Nachfolger eine iteite Untersuchung darüber anstellen. Und da (so erzählt dessen Biograph Thegan) „fanden die Sendboten des Königs eine unzählige Menge von Unterdrückten, fei es, daß ihnen das väterliche Erbe entzogen, oder die Freiheit geraubt war, was ungerechte Diener, Grafen und Vicegrafen in schlechter Gesinnung zu thun pflegten." Daß die landwirtschaftlichen Zustände des Reichs durch Karls fürsorgliche Maßregeln mancherlei Förderung erfahren haben, ist nicht zu bezweifeln. Urkundliche Belege zeigen, daß die musterhafte Bewirtschaftung seiner eigenen Güter, welche Karl einführte, wenigstens von einem Teile der Großen nachgeahmt ward. Andererseits kam die Parcellierung der Domänen und ähnliches den kleinen Leuten zu gute. Die vielen Vorschriften Karls für die Klöster, welche deren Insassen u. a. zu wirtschaftlicher Thätigkeit anwiesen, werden
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