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1. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 4

1885 - Wiesbaden : Bergmann
4 Außere und. innere Gestaltung Deutschlands Seiner inneren Gestaltung nach zerfiel Deutschland zunächst in die Gebiete der vier großen Stämme: der Sachsen, zu denen man auch die Friesen und die Thüringer rechnete, in der norddeutschen Tiefebene, der Franken am Mittelrhein rechts und links und am Main, der Alemannen (oder, wie sie von jetzt an häufiger genannt werden, Schwaben) rechts und links am Oberrhein und in der deutschen Schweiz; der Bayern östlich davon (bis nach dem heutigen südlichen Österreich). Der fünfte Stamm, die Lothringer, der erst durch die Teilung von Meersen an Deutschland kam, wohnte nur jenseits des Rheins, war sprachlich zum Teil gemischter, schien überhaupt nicht so fest mit Deutschland verwachsen, wie die vier dies-rheinischen Stämme, was sich auch in seiner zwischen Deutschland und Frankreich hin- und herschwankenden Haltung zeigt. Jeder dieser Stämme hatte seine Eigentümlichkeiten in Sprache, Sitte, Recht u. s. w., hielt daran fest und unterschied sich dadurch von den andern Stämmen. Diese Besonderheit der Stämme und ihr Streben nach möglichster Unabhängigkeit ward verschärft durch das Wiederaufleben der Stammesherzogtümer. Karl d. Gr. hatte dieselben beseitigt — auch da, wo sie am mächtigsten waren, in Sachsen und Bayern. Gerade in diesen beiden Ländern aber erstand das Stammesherzogtum am frühesten wieder. Bayern kam bei der zuerst von Lndwig d. Frommen vorgenommenen Reichsteilung an Ludwig den Deutschen, der sich „König der Bojoarier" nannte, dann an dessen Sohu Karlmann und an des letzteren natürlichen Sohn Arnulf, de r „Herzog vou Bayern" oder auch „von Kärnthen" genannt wurde. Später finden wir wieder einen Arnulf (Ii.) daselbst, der „mit Zustimmung des Volkes" die herzogliche Würde annimmt und sich „aus Gottes Vorsehung Herzog von Bayern" nennt. Sachsen gab Ludwig der Deutsche als Herzogtum einem angesehenen sächsischen Großen, Ludolf, mit dem Aufträge, die Reichsgrenze nach außen zu verteidigen; so entstand (850) das Herzogsgeschlecht der Lndolfinger, welchem die späteren deutschen Könige Heinrich I. und die Ottonen angehören. Daß gerade Bayern und Sachsen schon sobald wieder zu einer gewissen staatlichen Selbständigkeit als Herzogtümer gelangten, und zwar durch die deutschen Könige selbst, hatte seinen Grund wohl darin, daß diese beiden Länder feindlichen Angriffen am meisten ausgesetzt waren, Bayern denen der Avaren, Bulgaren u. s. w., Sachsen denen der Slawen und Normannen. Franken, Schwaben, Lothringen schienen solchen Gefahren weniger ausgesetzt. Indessen wirkte das dort ge-
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