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1. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 36

1885 - Wiesbaden : Bergmann
36 Das deutsche Königtum halb Lrb- halb Wahlmonarchie. geboten. Ein Teil der deutschen Fürsten wählte den Bruder des Königs Heinrich von England, Richard von Cornwallis, ein anderer den König Alphons von Castilien zum deutschen König. Der letztere kam gar nicht nach Deutschland, der erstere nur aus ganz kurze Zeit, ohne eigentlich zu regieren. Nur in der maßloßen Verschleuderung von Reichsgut überboten die beiden Gegenkönige einander. Die „kaiserlose, schreckliche Zeit" war angebrochen! Viertes Kapitel. Das deutsche Königtum halb Erb- halb Wahlmonarchie. Mach dem Aussterben der deutschen Linie des Karolingischen Hauses mußte der deutsche Thron, wenn er überhaupt wieder besetzt werden sollte, durch Wahl — des Volkes oder der Großen — vergeben werden. Zwar stellt ein zeitgenössischer Schriftsteller die Sache 1° dar, als habe der Franke Konrad (Konrad I.) gewissermaßen nach eigenem Rechte, als Vertreter des herrschenden Frankenstammes, die Regierung angetreten. „Da der Stamm (der Karolinger) ausgestorben war, so folgte Konrad", sagt der Fortsetzer der Chronik Reginos. Allein wir wissen aus andern Quellen, daß die Krone zuerst dem Sachsen Otto angetragen und daß erst nach dessen Weigerung, sie anzunehmen, wahrscheinlich sogar aus dessen Empfehlung, Konrad zum König gewählt ward. Die Wahl des zweiten Königs, des Sachsen Heinrich (I.), war jedenfalls eine vollkommen freie, wenn auch angeregt durch Konrad I. Offenbar entschied bei dieser Wahl ebenso sehr die Persönlichkeit Heinrichs wie die Rücksicht auf die hinter ihm stehende Macht des Sachsen-stammes. Doch wühlte ihn nur ein Teil der Fürsten. Die Erfolge Heinrichs legten sodann den Gedanken nahe, die Krone in dessen Haus forterben zu lassen, und so ward Otto I. von den Vertretern aller Stämme einmütig gewählt. Immerhin hatte es aber doch noch einer Wahl bedurft. Bei Otto Ii. und Otto Iii. scheint eine solche nicht mehr für nötig befunden worden zu sein, -beide wuideu uoch als Knaben von ihren Vätern, den regierenden Königen, zu deren Nachfolgern „eingesetzt". So drücken sich zeitgenössische Schriftsteller aus. Der von einzelnen Fürsten dagegen er-
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