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1. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 152

1885 - Wiesbaden : Bergmann
152 Die Kämpfe der Patrizier und der ßandwerfer in den Städten. Wiederum vorzugsweise auf den untern Klassen lastende. Einzelne Klassen, wie die Geistlichkeit, machen sich von manchen Stenern, z. B. der Tranksteuer, völlig frei. Die Patrizier üben nicht selten empörende Willkür gegen die niederen Klassen; wenn ein Handwerker sie an ihre Schuld zu mahnen wagt, lassen sie ihn mit Schlägen fortjagen. Ja es entwickelt sich in den Städten teilweise sogar ein ähnliches Verhältnis persönlicher Unfreiheit, wie auf dem Lande: wer sich in eine gewisse Schutzherrlichkeit eines Patriziers begiebt, wird (bei städtischen Ämtern u. s. w.) bevorzugt, wer es nicht thut, ist allerhand Ungerechtigkeiten ausgesetzt. Diese Kränkungen und Zurücksetzungen mußten für die Handwerker um so empfindlicher sein, als sie den Patriziern geholfen hatten, das Joch der Grundherren abzuschütteln. Dazu kam, daß mit der Vervollkommnung der Gewerbe und Kunstgewerbe und mit der Belebung des Verkehrs auch der Preis der Arbeit stieg und das Grundeigentum je mehr und mehr aufhörte, der alleinige Wertmesser sozialer und politischer Gelümg zu sein. Wenn nun vollends, wie nicht selten geschah, die herrschenden Geschlechter sich selbst untereinander bekämpften (wie die Oberstolzen und die Wyle in Köln, die Zorn und die Mühlenheim in Straßburg, die Sterner und die Sittiger in Basel u. s. w.), so mochte es wohl geschehen, daß (wie 1332 in Straß-burg) die Handwerker dies benutzten, um über beide kämpfende Parteien herzufallen und zu siegen. Die praktische Durchführung des Satzes: „Einigkeit macht stark", in den „Einigungen" (Innungen, Zünften) der Handwerker hatte als erste Frucht deren persönliche Freiheit erzeugt; sie diente auch als kräftige Waffe für alle weiteren Kämpfe. Das Nächste (was schon im 13. Jahrhundert erreicht ward) war dies, daß die Zünfte in ihren eigenen Angelegenheiten eine gewisse Selbstregierung erlangten, daß sie ihre Vorsteher selbst wählen dursten, daß sie eigene Gerichte in Zunftsachen erhielten, daß sie die Marktpolizei regelten, Verbote erließen wegen Abwendigmachung der Kunden u. dgl., end-lich daß sie sich mehr und mehr zu festen Körperschaften — vermittelst der „Zunftstuben" — organisierten. Die ältesten und vornehmsten Zünfte scheinen die der Tuchweber und die der Kramer (Kleinhändler mit allerhand Waren) gewesen zu sein; nach ihnen kamen Gerber, Kürschner, Pelzhändler, Waffenschmiede, Spörner. Einen besondern Rang nahmen wohl auch die Kunstgewerbe ein, wie Gold- und Silberschmiede, Bauhandwerker it. s. w.; nur sielen diese, wegen der geringern Zahl ihrer Mitglieder,
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