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1. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 162

1885 - Wiesbaden : Bergmann
162 Der große Ejanfabunb. einer Macht herangewachsen war. Nowgorod, bis dahin eine unabhängige Republik, ward von dem russischen Zaren Iwan Wassiljewitsch (1462) erobert, von dessen Nachfolger, Iwan Ii., „dem Schrecklichen", zerstört. Nicht besser ging es im Westen. Die englischen Könige suchten sich von dem Einfluß der Hansa unabhängig zu machen und wurden dabei von dem erwachenden Unternehmungsgeiste ihres Volkes unterstützt. schort 1381 erließ Richard Ix. eine (der spätern Navigationsakte ähnliche) Verordnung, durch welche den Hanseaten der Zwischenhandel zwischen England und anderen Ländern so gut wie abgeschnitten ward, und 1403 verordnete Heinrich Iv., daß die fremden Kaufleute das in England gelöste Geld nicht aus dem Lande ausführen dürften, sondern es in englischen Waren anlegen müßten. Indes gelang es den Hanseaten, 1437 ihre alten Privilegien nochmals bestätigt zu erhalten, und selbst der sehr ernste Konflikt, der zwischen englischen Kaufleuten, welche nach Bergen einzudringen versuchten, und der Hansa entstanden war, und der dadurch verschärft ward, daß die Engländer die Schädigung ihres Handels durch Seeräuber (die sog. „Vita-lienbrüder") den Hanseaten zur Last legten, wurde in dem Utrechter Vertrag von 1474 in einer sür die Hanseaten günstigen Weise geschlichtet. Allein inzwischen hatte sich (1358) in England eine Gesellschaft unternehmender Geschäftsleute gebildet, (die sog. merchants adventurers, „wagende Kaufleute"), welche darauf ausging, zunächst wenigstens die Ausfuhr aus England den Hanseaten zu entreißen. Mit der Thronbesteigung der Königin Elisabeth (1553) begann dann in England eine selbständige nationale Handelspolitik, mit welcher die Privilegien der Hansa unverträglich waren. Diese wurden denn auch alsbald gänzlich aufgehoben; die von 1556—1580 sortgesponne-nen Unterhandlungen der Hansa mit der englischen Regierung führten zu nichts; ja um eben diese Zeit faßten die „wagenden Kaufleute" sogar in Deutschland selbst Fuß und begannen bereits auch den inländischen Markt den Hanseaten streitig zu machen. Ohngefähr um die gleiche Zeit ging der Hansa auch der Markt an der Westküste Deutschlands verloren. Recht sicher war ihnen Dieser nie gewesen. Zwar hatten sie in Brügge und in Antwerpen Komptoirs besessen, jedoch ohne ähnliche Vorrechte, wie in Bergen oder London. Die flandrischen Städte, im Besitz einer früh entwickelten, blühenden Industrie, waren nicht geneigt, die Mitbewerbung der Hanseaten auf ihren eigenen Märkten zu begünstigen. Durch die Vereinigung aller dieser westlichen Länder in dem großen burgundischen Herzogtum war deren
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