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1. Von Karl V. bis zur Aufrichtung des neuen deutschen Kaisertums (1519 - 1871) - S. 14

1886 - Wiesbaden : Bergmann
14__________Kaiser und Fürsten angesichts der Reformation Luthers. Sickingens auf das Erzbistum Trier; das Reichsregiment aber hatte nicht, wie die Fürsten erwarteten, sich entschieden gegen Sickingen ausgesprochen. Der Kurfürst hatte, unter Mithilfe des Landgrafen von Hessen und des Pfalzgrafen, nicht bloß den Angriff abgeschlagen, sondern Sickingen selbst war in seiner Burg Landstuhl belagert und bei der Beschießung derselben durch einen Balkensplitter getötet worden. Sodann hatte das Reichsregiment schon alsbald nach seinem Zusammentritt, da es sich darum handelte, Geldmittel für seine und des Reichskammergerichts Unterhaltung zu beschaffen, einen Borschlag gemacht, der, wenn ausgeführt, die ganze Gestalt des Reichs und des nationalen Verkehrswesens hätte ändern können. Es hatte vorgeschlagen, Grenzzölle zu errichten, deren Erträge dem Reiche (für die oben gedachten beiden Zwecke) zufließen sollten. Es sollten 4 Prozent des Wertes bei der Ein- und Ausfuhr der Waren erhoben werden. Alle Lebensbedürfnisse (Getreide, Vieh, Wein, Bier, Schmalz, Butter u. f. w.), ebenso Leder, sollten frei fein. Der Kaiser hatte bereits durch feine Bevollmächtigten feine Zustimmung gegeben. Da entstand eine heftige Agitation dagegen seitens der Kaufmannschaft und der Städte. Die letzteren sandten eine Deputation an den Kaiser nach Spanien, und diese wußte es — teils durch Bestechung der Umgebungen des Kaisers, teils dadurch, daß sie dem Kaiser die Unterstützung der Städte in allen ihm am Herzen liegenden Angelegenheiten, insonderheit auch der kirchlichen, zusicherte, (wobei die Deputierten von Augsburg, Nürnberg, Straßburg die daselbst vorhandenen und bethätigten sympathieen für Luther förmlich ableugneten) — dahin zu bringen, daß der Kaiser jenem Plane eines nationalen Zollsystems nachträglich feine Genehmigung versagte. So von zwei Seiten, Fürsten und Städten, angegriffen, dazu der Mittel feiner Existenz beraubt (nur gleichsam versuchsweise ward noch auf Ein Jahr fein Mandat verlängert), konnte das Reichsregiment in der Sache der Reformation nicht mehr mit der gleichen Kraft, noch weniger mit dem gleichen Erfolge auftreten, wie bisher. Dennoch kam auf dem Reichstag 1524 ein dem von 1523 ähnlicher Beschluß zu stände. Die Ausführung des Wormser Edikts ward abermals abgelehnt; der Legat, den Papst Klemens Vii., der Nachfolger des, 1523 gestorbenen, eblen Habrian, nach Deutschland entfanbt hatte, warb an die beim vorigen Reichstage von neuem überreichten Beschwerden erinnert; ans dem Konzil ward bestanben; betreffs der bis bahnt zu beobachtenben Haltung in Religionsfachen aber warb beschlossen: „es solle noch im laufenben Jahre eine zweite Verstimm-
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