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1. Von Karl V. bis zur Aufrichtung des neuen deutschen Kaisertums (1519 - 1871) - S. 20

1886 - Wiesbaden : Bergmann
20 Andere Bewegungen neben der kirchlichen. — Der Bauernkrieg. Wenn übrigens die aufständischen Bauern ihre materiellen Beschwerden in eine solche Beziehung zu religiösen Ideen, zu der „Lehre vom Evangelium" setzten, so zeigte dies, daß sie zunächst an gewisse Gründe des Rechts oder der Billigkeit, nicht sofort an die Gewalt appellieren wollten. Zuerst traten einzelne Bauernschaften mit ihren, zum Teil nach örtlichen Verhältnissen bemessenen, Forderungen an ihre Herren heran, wobei es freilich wohl ab und zu nicht an Drohungen, vielleicht auch an Gewaltthätigkeiten gefehlt haben mag. Die oberschwäbischen Bauern sollen 16 „Artikel" aufgestellt haben, (in denen die Jagdfrohnen, der hohe Wildstand, das Verbot der Heiraten Frohnpflichtiger, die drückenden Hand- und Spanndienste it. a. eine Hauptrolle gespielt zu haben scheinen), die im Würzburgischen 50, die im Meiningenschen 29, die im Innthal 19. Ähnliches geschah in den Städten (natürlich hiermit anderem Inhalt); wir hören von 45 Artikeln in Frankfurt a. M., 34 in Münster, 11 in Meiningen u. s. w. In den meisten Fällen mögen solche vereinzelte Forderungen entweder schroff ablehnend oder doch ausweichend beantwortet worden sein. Die natürliche Folge war daß die so Zurückgewiesenen sich zu gemeinsamem Handeln miteinander verbanden. Hier nun scheinen Personen aus den gebildeten, Ständen (entweder Rechtskundige, oder Geistliche) einen Einfluß auf die Bauern gewonnen und dahin gewirkt zu haben, daß dieselben auf der einen Seite wohlorganisiert und fest verbunden, auf der andern aber gemäßigt aufträten, um das Recht und die öffentliche Meinung auf ihrer Seite zu haben. Daß dem fo gewesen, scheint daraus hervorzugehen, daß der Schwäbische Bund, der Fürsten, Adel und Städte in sich begriff, eine Vermittelung zwischen den Bauern und ihren Herren nicht für unmöglich hielt, sich selbst zum Vermittler anbot und Abgeordnete der Bauernschaften zu dem Ende nach Ulm beschied. Die Bauern ihrerseits nahmen diese Vermittelung au und stellten, als Grundlage der Verhandlungen, jene „Zwölf Artikel" eins, welche dann das gemeinsame Programm der Bauernschaften fast durch ganz Deutschland wurden.*) Nach heutigem Maßstabe gemessen, erscheint gewesen." (Menzel „Neuere Geschichte der Deutschen von der Reformation an," 1. Bd., <3. 115, Note.) *) Wie nach der etwas salbungsvollen Einleitung und nach den angeführten häufigen Bibelstellen zu vermuten, waren dieselben das Werk eines Geistlichen. Als ihr Verfasser wird denn auch von den Einen ein Prediger Dr. Schappeler aus Memmingen, von Anderen ein Frühprediger Heuglin ans Sernatingen genannt. Letzterer ward als angeblicher Verfasser der Artikel später unter Anklage gestellt.
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