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1. Von Karl V. bis zur Aufrichtung des neuen deutschen Kaisertums (1519 - 1871) - S. 21

1886 - Wiesbaden : Bergmann
Andere Bewegungen neben der kirchlichen. — Der Bauernkrieg. 21 ein großer Teil der in diesen Artikeln enthaltenen Forderungen keineswegs als ausschweifend; sür die damalige Zeit freilich wären sie nicht ohne eine tiefgehende Umwälzung der ganzen Gesellschaftsordnung erfüllbar gewesen. Die Beschwerden, auf die sie sich stützten, waren unbestreitbar und heischten dringend Abhülfe. Die Bauern verlangten: Wahl der Pfarrer durch die Gemeinden; Ermäßigung des Pfarrzehnten auf das wirklich für den Pfarrer und die Seinen Notwendigen, Abtretung des Überschusses zur Verteilung unter die Armen und Sammlung eines Hilfsfonds für Zeiten der Teuerung; Abschaffung des Viehzehnten („denn Gott hat das Vieh für alle Menschen geschaffen"); Aufhebung der Leibeigenschaft („Christus hat uns alle mit seinem teuren Blute erlöset"); Freigebuug der Jagd und Fischerei und Abstellung der Wildschäden; Zurückgabe der den Gemeinden abgenommenen Wälder, Wiesen und Äcker;*) Verwandlung der ungemessenen Frohnen in gemessene, (damit der Bauer neben der Arbeit für den Herrn noch Zeit behalte, um sein eigenes Gut zu bestellen); billige Regelung („nach dem Gutachten ehrbarer Leute") der übermäßigen Gülten oder Abgaben; gerechte Justiz; Wegfall der Abgabe beim Tode eines Hörigen (Besthaupt oder Budteil). Ausdrücklich ist bemerkt, daß, wenn jemand einen Wald, eine Wiese, einen Acker oder eine Fischerei für fein Geld erworben habe, die obige Forderung des Rückfalls an die Gemeinde nicht statthaben, vielmehr eine „gütliche Vereinbarung" eintreten solle. Auch heißt es im Artikel 12: „Wenn einer oder mehrere dieser Artikel nachweislich gegen das Evangelium wären, so wollen wir davon abstehen; auch wenn man solche jetzt zuließe und es fünde sich später, daß sie gegen die Schrift seien, sollen sie von Stund' an tot sein. Sollten sich dagegen nach der Schrift noch mehr Artikel finden, die wider Gott und zur Beschwerung des Nächsten wären, so behalten wir uns diese vor." Die Artikel wurden gedruckt und machten alsbald ihren Weg durch ganz Deutschland — bis hinaus nach Esth- und Lieflaud. Die Bauern bezeichneten auch eine Anzahl von Mittelspersonen, durch welche sie mit den Delegierten des Schwäbischen Bundes unterhandeln wollten. Allein der Schwäbische Bund verfuhr nicht ehrlich: er hielt die Bauern mit Unterhandlungen so lange hin, bis er hin- Auch noch andere Namen werden genannt; etwas Sicheres weiß man nicht. (S Alfred Stern „über die 12 Artikel der Bauern von 1525".) *) ©. den Ii. Teil dieses Buches, S. 58.
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