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1. Quellenbuch zur deutschen Geschichte von 1815 bis zur Gegenwart - S. 48

1906 - Leipzig [u.a.] : Ehlermann
— 48 — jahrhundertelang erfreuen mögen! Dazu wolle Gott seinen L>egen verleihen. Sanssouci, den 11. November 1848. m c «j , Friedrich Wilhelm. ^raf v. Brandenburg, v. Ladenberg. v. Strotha. v. Manteuffel. 12. Königliche Verordnung betr. die Auflösung der Berliner Bürgerwehr. ^^r, Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw. Nachdem wir die Verlegung der zur Vereinbarung der Verfajiuug berufenen Versammlung nach Brandenburg a. d H. angeordnet, hat ein Teil dieser Versammlung dieser Anordnung zuwider in ungesetzlicher Weise hier die Beratung fortgesetzt. Tie Bürgerwehr der Stadt Merlin hat aber nicht nur durch eine Erklärung ihres Kommandeurs die Weigerung ausgesprochen, den Maßregeln der Staatsregierung gegen dieses gesetzwidrige Begumen dre erforderliche Unterstützung zu gewähren, son-oern auch tatsächlich die ihre ungesetzlichen und wirknnas-lojen Beratungen fortsetzenden Mitglieder der National-^briammlung fortgesetzt unter ihren Schutz genommen. So ^ehr Wir es nuu beklagen, gegen die Bürgerwehr Berlins, welche bet einzelnen Gelegenheiten in anerkennenswerter preise für die Ruhe und Sicherheit der Stadt gewirkt hat, mit den Uns obliegenden gesetzlichen Maßregeln voranschreiten zu müssen, so sind Wir dennoch verpflichtet, einem solchen, die Ordnung gefährdenden Widerstreben ein L)iel zu setzen. Wir verordnen daher aus den Antrag Unsere^ Staatsministeriums und in Gemäßheit des 8 3 des Gesetzes über Errichtung der Büraerwehr vom 17. Oktober d. I., welcher dahin lautet:' „Durch Königl. Verordnung kann aus wichtigen, in der Auflosungsorder anzugebenden Gründen die
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