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1. Lehrbuch der Weltgeschichte für höhere Schulen - S. 400

1906 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
— 400 — linge auf schweizerischem Gebiete, sowie die Unterstützung, welche dieselben in ihren fortgesetzten revolutionären Bestrebungen durch schweizerische Zeitungen und Volksredner fanden. Zu der politischen Gärung kcimen konfessionelle Zerwürfnisse, da die in den einzelnen Kantonen mehr und mehr zur Herrschaft gelangte liberale Partei ihrem Haß gegen die katholische Kirche freien Lauf ließ. In den Jahren 1840—1844 fanden in den Kantonen Tessin, Wallis, Solothurn und Aargau Verfassungsänderungen zum Nachteile der Katholiken statt, wodurch schwere, zum Teil blutige Parteikämpfe herbeigeführt wurden, in welchen die Katholiken unterlagen. | Der Große Rat des Kantons Aargau faßte im Jahre 1841 den Beschluß, sämtliche aargauischen K I ö st er, aufzuheben, obgleich deren Bestand durch die Bundesverfassung verbürgt war, und die zum Kampfe aufgestanbene katholische Lanbbevölkerung rvurde unter Mitwirkung der Milizen von Bern, Zürich und Basellaub mit Waffengewalt niebergeworsen.. Die von den katholischen Kantonen gegen die Aufhebung der Aargauer Klöster bei der Tagsatzung erhobene Einsprache blieb ebenso unberücksichtigt wie der Protest, den der österreichische Gesandte im Namen seines Kaisers, von dessen Ahnen die meisten der aufgehobenen Klöster gegründet worden waren, dagegen einreichte. Anders entwickelten sich die Dinge im Kerntou\Jl u \ e r n. Hier trug bei der im Jahre 1841 vorgenommenen Verfassungsrevison die kirchlich gesinnte Landbevölkerung den Sieg davon. Als jedoch der neugewählte Große Rat im Oktober 1844 an die theologische Lehranstalt zu Luzern vier Jesuiten berief, entbrannte ein heftiger Parteikampf. Die Gegner der Jesuiten suchten mit Hilfe eines Freischarenzuzuges aus Aargau und Bern durch einen Handstreich die Regierung zu stürzen und organisierten, als derselbe fehlgeschlagen war, einen zweiten großen Freischarenzug aus den Kantonen Bern, Aargau und Baselland (1845). Auch dieser mißlang gänzlich, indem die von verschiedenen Seiten in den Kanton eingerückten Kolonnen durch den Luzerner Landsturm zurückgeschlagen wurden. |J|irt im September 1846 von den sieben katholischen Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Freiburg und Wallis zur gemeinsamen Verteidigung ihrer verfassungsmäßigen Rechte geschlossenes Bündnis, von den Gegnern der „Sonder-bund" genannt, steigerte die Erbitterung der radikalen Partei aufs höchste, und sie setzte im Juli 1847 bei der Tagsatzung einen Beschluß durch, welcher die Ausweisung der Jesuiten und die Auflösung des 'Sonderbundes verfügte. Da sich die verbündeten Kantone weigerten, diesem Beschlusse nachzukommen, wurde die Vuubeserekulion gegen den Sonberbunb beschlossen und die Führung des eidgenössischen Heeres dein Obersten Dufour aus Genf übertragen. Dieser zwang Freiburg nach kurzem Widerstand zur Kapitulation und besiegte die Sonderbundstruppen bei Gislikon (im Kanton Luzern), worauf sich nach wenigen Tagen sämtliche verbüubeten Kantone ergaben.
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