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1. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 115

1886 - Berlin : Hertz
115 ser Beziehung geschärfte Verordnungen, doch war es erst Friedrich Wilhelm Iii vorbehalten, die Menschlichkeit in ihre Rechte wieder vollständig einzusetzen. Fürsorge für die Volksbildung. Von großer Bedeutung war Friedrich Wilhelms Fürsorge für die öffentlichen Bildungsund Unterrichts-Anstalten. Bei der Akademie der Wissenschaften wurden fortan dentfch e Dichter und Schriftsteller vorzugsweise berücksichtigt. Zur wirksamen Leitung aller Lehr- und Erziehungs-Anstalten errichtete Friedrich Wilhelm ein Ober-Schnl-Kollegium, welches über alle Schnlanstalten die Aufsicht führen, dieselben öfter besuchen, zweckmäßige Verbesserungen anordnen und vor allem auf die Prüfung der Lehrer Bedacht nehmen sollte. Auch die Universitäten, besonders Halle, erfreuten sich der Fürsorge der neuen Schulverwaltung. Friedrich Wilhelms Verhalten in den religiösen Dingen. Friedrich Wilhelm kam zu einer Zeit auf den Thron, wo es nicht leicht war, das richtige Verfahren in den kirchlichen Dingen einzuhalten. Immer weiter hatte sich die sogenannte Aufklärung verbreitet, welche an die Stelle der kirchlichen Lehre eine vermeintlich vernunftgemäße Religion setzen wollte, und ein großer Teil der Geistlichen und Lehrer entfernte sich immer mehr von der Kirchenlehre. Friedrich Wilhelm aber hielt es für seine Regentenpflicht, das kirchliche Bekenntnis gegen alle Neuerungen zu schützen. Hierin bestärkte ihn besonders sein Günstling, der General von Bischoffs-werder, welcher in geistlichen Dingen einen großen Einfluß auf ihn übte, und ihn bestimmte, den gleichgesinnten Geheimerat von Wöll-ner zum geistlichen Minister zu machen. Dieser erließ alsbald (1788) ein Religionsedikt, welches den Geistlichen streng einschärfte, in dem wesentlichen des älteren Lehrbegriffs ihres Bekenntnisses keine Änderung vorzunehmen. Ein jeder Lehrer des Christentums müsse und solle dasjenige lehren, was der einmal bestimmte und festgesetzte Lehrbegriff mit sich bringe, hierzu verbinde ihn sein Amt und seine Pflicht. Lehre er anders, so könne er sein Amt nicht behalten. Dem geistlichen Ministerium wurde die strengste Beaufsichtigung der Geistlichen und Lehrer zur Pflicht gemacht. — Diese Schritte der Regierung erregten großes Aufsehen; je weiter die Sehren der „Aufklärung" bereits verbreitet waren, desto allgemeiner war die öffentliche Aufregung, man klagte über Glaubens* ttjrannei, und die hierdurch erzeugte Erbitterung hatte leider zur 8*
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