Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 152

1886 - Berlin : Hertz
sondere Negierung mit zwei oder brei Abteilungen (für die innc reit, b. h. die Lanbes-Polizei-, die Oemeinbe- u. a. Angelegenheiten^, ferner für die Kirchen- und Schul-Angelegenheiten, enbtich für die Finanz- ober Domänen-, Forst- und Stener-Angelegen-heiten). Jeber Regierungsbezirk zerfällt in eine Anzahl Kreise, beren Verwaltung unter Leitung der Regierung dem für gewöhnlich aus den Rittergutsbesitzern des Kreises gewählten Lanbrat obliegt. — Unter dem Oberpräsidenten besteht in jeber Provinz für die Leitung der höheren Lehranstalten ein Provi nzial-Schnl-Kol-l e g i u m, für die Beratung aller die offen fstche Gesnnbheitspflege betreffenben Maßregeln ein Mebizinal-Kolleginrn. Diein-rilren evangelischen Kirchen-Angelegenheiten werben in jeber Provinz burch.konsistorien geleitet, neben biefen übteingeneral-©it perinten beut im Namen des Staates die Aufsicht über die kirchlichen Angelegenheiten. Die katholischen Kirchen-Angelegenheiten werben von den Bischöfen geleitet. Zur sorgfältigen Ausarbeitung der Gesetze und zur höchsten Beratung der Grunbsätze, nach benen die Verwaltung stattsinben soll, würde der Staatsrat ueu organisiert. Die Militär - Verfassung würde im wesentlichen auf die Dauer so festgestellt, wie sie von Scharnhorst ausgearbeitet und im Drange der Zeiten vorläufig eingeführt worben war. Die Grunb-lage der Heereseinrichtung ist die allgemeine Dienstpflicht; die bewaffnete Macht zerfällt in das^stehenbeheer, die Lanbwehr und den Lanbstnrm. Das stehende Heer ist zugleich die Bildungs-schule für die Landwehr; jenes allein steht immer gerüstet und schlagfertig da, auch die Landwehr aber ist mit den Waffenübungen so vertraut und ihre Einberufung so vortrefflich geordnet, daß Preußen gegenwärtig (infolge der von König Wilhelm durchgeführten neuen Einrichtungen) in wenigen Tagen ein wohlgerüstetes Herr von mehr als 600 000 Mann aufstellen kann. Was aber die preußische Armee besonders auszeichnet, ist der Geist der Ehre und ernster sittlicher Zucht, welcher in derselben gepflegt wird. Die Provinzialstände. Um feinem Volk eine größere Beteiligung an den öffentlichen Angelegenheiten zu gewähren, hatte der König schon von Wien aus am 22. Mai 1815 eine Verordnung erlassen, nach welcher eine „Repräsentation des Volkes gebil-bet werben sollte." Zunächst sollten in allen Provinzen die früheren Provinzialstänbe wieberhergestellt ober neue geschaffen, ans die-
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer