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1. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 201

1886 - Berlin : Hertz
201 und deren organische Gestaltung, die Sicherung unserer Grenzen, die Unabhängigkeit unserer nationalen Rechtsentwickelung. Das neuedeutfchland, wie es aus der Feuerprobe des gegenwärtigen Krieges hervorgegangen ist, wird ein zuverlässiger Bürge des europäischen Friedens sein, weil es stark und selbstbewußt genug ist, um sich die Ordnung seiner eigenen Angelegenheiten als sein ausschließliches , aber auch ausreichendes und zufriedenstellendes Erbteil zu bewahren. Möge dem Deutschen Reichskriege, den wir so ruhmreich geführt, ein nicht minder glorreicher Reichsfrieden folgen, und möge die Aufgabe des deutschen Volkes fortan darin beschlossen sein, sich in dem Wettkampfe um die Güter des Friedens als Sieger zu beweisen. Das walte Gott!" Der endgültige Frieden mit Frankreich kam zu Frankfurt a. M., wohin Fürst Bismarck sich begeben hatte, am 10. Mai zustande, und regelte mit den Fristen der Zahlung der Frankreich auferlegten Kriegsentschädigung auch die Fristen der Räumung des noch von deutschen Truppen besetzten französischen Gebietes. Fürst Bismarck konnte bei Mitteilung des Vertrags an den Reichstag die Hoffnung aussprechen, daß dieser Frieden ein dauerhafter und segensreicher sein werde, und daß wir der gewonnenen Bürgschaften gegen einen etwa wiederholten Angriff auf lange Zeit nicht bedürfen mögen. Nachdem der Frieden endgültig geschlossen war, fand das eigentliche S i e g e s f e st mit der feierlichen Enthüllung des Denkmals des Königs Friedrich Wilhelm Iii. im Berliner Lustgarten statt. Bei dem Festmahl brachte der Kaiser erst ein Hoch auf Volk und Heer aus, dann „in Dankbarkeit" auf das jetzt geeinte Deutschland, sowie alle seine Fürsten. 9ioch einmal sollte der Kampf um die Heeresorganisation, welcher die ersten Jahre der Regierung König Wilhelms erfüllt hatte, sich erneuen, aber die jetzt zur Geltung gelangende Stimmung zeigte, welche Wandelung in den Geistern vorgegangen war. Bei der Ausdehnung der preußischen Heeres-Einrichtungen durch ein Reichs-Militärgesetz wurde von der Regierung vorgeschlagen, die Stärke der Armee auch fernerhin „bis zum Erlaß einer
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