Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geschichtliches Lesebuch - S. 21

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Ii. v. Sybel, Erste Jahre des Bundestags. 21 in Karlsbad x), um nach Metternichs Anträgen den verruchten Gedanken der deutschen Einheit für alle Zukunft aus den deutschen Köpfen auszurotten. Es wurde verabredet, das gesamte Unterrichtswesen in Deutschland unter polizeiliche Aufsicht zu stellen, jede Druckschrift unter 20 Bogen der polizeilichen Censur zu unterwerfen, jede in der Erfüllung dieser Gebote lässige Regierung durch militärische Exekution zu ihrer Pflicht anzuhalten und zur Verfolgung der Demagogen in allen deutschen Staaten eine Bundes-Untersuchuugs-kommission in Mainz niederzusetzen. Preußen, welches hiebei überall die härtesten Anträge stellte, wollte dieser Behörde sogar richterliche Funktion beilegen, Kaiser Franz aber schrieb mit fast cynischer Naivetät, man wisse ja noch gar nicht, ob sie etwas herausbringen werde. Er hatte ganz recht, es kam auch nichts Erhebliches heraus. Aber die Beschlüsse blieben dennoch bestehen. Endlich hätte Metternich gerne ähnliche Zügel wie den Universitäten auch den Kammern angelegt. Das aber fand Schwierigkeiten; es wurde beschlossen, nach einigen Monaten auf neuen Konferenzen in Wien die landständische Frage, sowie eine allgemeine Revision der Bundesakte in Behandlung zu nehmen. Die Karlsbader Abreden wurden darauf dem Bundestage zur Annahme vorgelegt. Die 30 kleinen Regierungen erfuhren hier erst den Inhalt derselben, aber die Großmächte verboten energisch längere Erwägung und Aufschub der Entscheidung. Die Kleinen fügten sich furchtsam; zu Protokoll sagten sie einstimmig Ja; dafür durften die Dissidenten ihr Nein in einer geheimen Registratur der Nachwelt überliefern. So hatte Metternich, im Widerspruch mit seinen frühern Ansichten, eine mit diktatorischen Vollmachten ausgestattete Bundesgewalt, ein drohendes Zerrbild deutscher Einheit, in das Leben gerufen. Sein Rechtstitel war die Vorschrift der Bundesakte, daß der Bund für die innere Sicherheit Deutschlands zu sorgen habe. Offenbar aber griffen die Beschlüsse dem ersten und höchsten Grundsätze der Bundesakte, der Unabhängigkeit der Einzelstaaten, an das Leben. Denn wenn man den Begriff der Sicherheit so weit ausdehnen durste, wie hier geschehen, so konnte man von Bundeswegen, wo es nötig schien, ebensowohl wie Schule und Presse, auch Straf- und Prozeßrecht aller Einzelstaaten regulieren, und zuletzt sämtliche Polizisten und Soldaten 1) August 1819.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer