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1. Geschichtliches Lesebuch - S. 51

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Iv. v. Sybel, Einwirkung der Julirevolution auf Deutschland. 51 Erbitterung des Wiener Kabinetts zu befahren war. Aber auch das war gewiß, daß bei der damaligen Weltlage Österreich derselben praktische Folgen nicht zu geben vermochte, vielmehr Preußens Beistand bedurfte und dessen Bedingungen annehmen mußte. Sodann galt es, so schnell wie möglich, ehe die Kriegsgefahr und damit die Fügsamkeit der Süddeutschen verflog, mit ihnen zum Abschluß zu kommen, und hiedurch gestärkt, dann Österreich die doppelt preiswürdige Bundesfreundschaft Preußens anzubieten. Alles hing also ab von raschem Entschlüsse und tapferem Mute des preußischen Kabinetts. Leider aber fehlte unter den vielen trefflichen Eigenschaften Friedrich Wilhelms gerade die eine hier notwendige, Selbstvertrauen zu raschem Entschluß. Es machte ihm schweres Bedenken, ob es loyal, ob es nicht höchst gefährlich sei, hinter Österreichs Rücken mit den Südstaaten abzuschließen. Im Dezember 1830 war er mit sich im Reinen, daß er zuerst mit Österreich und dann erst mit den Südstaaten unterhandeln müsse. Im Jannar 1831 ging darauf General von Röder mit dem Vorschlag nach Wien, für den Kriegsfall drei selbständige Heere aufzustellen, ein preußisches mit dem 10. Bundescorps am Niederrhein, ein preußisch-süddeutsches am Main, ein österreichisches am Oberrhein. Für die Einheit ihrer Operationen würde nicht ein Bundesfeldherr, sondern wie 1813 ein großes Hauptquartier sorgen. Dies bedeutete, wie man sieht, die Unterstellung Bayerns und der drei gemischten Bundescorps unter preußischen Oberbefehl und völliges Absehen von der Bundeskriegsverfassung. Metternich schleppte die Unterhandlung hin, bis er im März 1831 die italienischen Rebellionen niedergeschlagen hatte, ohne daß eine französische Kriegserklärung darauf erfolgt wäre; hiedurch ermutigt, entließ er Röder mit der Erklärung, nicht drei, sondern zwei Heere seien zu formieren, ein österreichisches unter Anschluß des 7. und 8., ein preußisches in Verbindung mit dem 9. und 10. Bundescorps; vor allem seien für das ganze Heerwesen die Regeln der Bundeskriegsverfassung festzuhalten; demnach könne die Wahl eines Buudesfeldherru zwar zur Zeit noch aufgeschoben werden, werde später aber unerläßlich sein. Die Frage war, wie der preußische Monarch diese runde Abweisung seiner Vorschläge aufnehmen würde. Metternichs Hoffnung, ihn nicht bloß zu beschwichtigen, sondern zu sich herüber zu ziehen, beruhte wieder auf dem altbewährten, kläglichen Mittel, der Vorführung des roten Gespenstes. Er übersandte dem Könige durch
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