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1. Geschichtliches Lesebuch - S. 127

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Ix. Oncken, Die Trennung von Österreich und der preußische Erbkaiser. 127 hat gesagt: „Österreich hat nur das gethan, was zuthun es in seinem Interesse für gut befunden hat: Wissen Sie, was das heißt? Das ist der Partikularismus im Superlativ! (Lebhafter Beifall auf der Linken und dem Centrum; auf der Rechten: Hört! Hört!) Es giebt keinen größeren Partikularismus, als wenn ich sage: „Ich thue bloß das für Deutschland, was für mich zu thun ich für gut finde." Meine Herren! Ich begreife jetzt sehr gut, wie Herr Profeffor Welcker Recht hatte, als er gestern sagte: „Machen wir doch keine leeren Phrasen"; es sind nur leere Phrasen, was ihr gemacht habt. — Man muß glauben, daß es nur eine Intrigue war, die von den ersten Tagen des Parlaments bis heute durchgesponnen worden ist, man muß glauben nach dem, was dieser Ehrenmann hier klar und offen ausgesprochen hat, daß man nur deswegen uns einen österreichischen Prinzen an die Spitze stellte, um das österreichische Interesse zu wahren." (Stürmisches Beifallklatschen auf der Linken und dem Centrum.) Auf die Frage, welche Raveaux und seine Freunde an die Mit--glieder aus Österreich richteten: Weshalb kamt ihr eigentlich hierher? — hätten diese ruhig antworten können: Weil ihr uns gerufen habt! Denn so war es in der That. Dieser Ruf war dadurch erfolgt, daß das Vorparlament sechs Vertreter der deutschen Brüder aus Österreich in den Fünfzigerausschuß zu wählen beschloß und durch diesen Ausschuß dann in Verbindung mit dem Bundestag die Reichstagswahlen in Österreich angeordnet wurden, ohne jede Rücksicht auf die gänzliche Dunkelheit der Frage, in welchem Verhältnisse das damals in wilder Gärung durch einander brodelnde Österreich staatsrechtlich zu Deutschland stand und dereinst stehen würde. Wer infolge dieser von Frankfurt selber ergangenen Einladung in den deutschen Landen Österreichs zur Nationalversammlung wählte und sich wählen ließ, machte sich weder einer Aufdringlichkeit noch einer Unredlichkeit schuldig, und wer nachher in der Versammlung, wo immer die Interessen Deutschlands und Österreichs auseinander gingen, als Österreicher den Interessen Österreichs den Vorzug gab, durfte dieferhalb auch nicht getadelt werden, denn das Reich, in dem sie gewählt waren, war eine Thatsache, das Reich aber, an dem sie in Frankfurt mit bauten, war einstweilen nur eine Dichtung, und das, was vorhanden ist, kann doch nicht „aufgehen" in dem, was nicht vorhanden ist. Selbst die Regierung Österreichs traf kein Vorwurf; sie hatte ja, als sie ihrer „Bundespflicht" gemäß zur Nationalversammlung wählen ließ, ihren Vorbehalt gegen die bindende Kraft der Beschlüsse derselben öffentlich ausgesprochen
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