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1. Geschichtliches Lesebuch - S. 144

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
144 X. Aus der Frankfurter Nationalversammlung. X. Aus der frankfurter Nationalversammlung *). 1. Rede Uhlands vom 22. Januar 1849. (Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der ersten konstituierenden Nationalversammlung, herausg. von Wizard. Frankfurt 1848 u. 49. Seite 4818 ff.) Meine Herren! Ich erkläre mich für periodische Wahl des Reichsoberhauptes durch die Volksvertretung. In voriger Sitzung habe ich, ohne Aussicht auf Erfolg, für den weitesten Kreis der Wählbarkeit gestimmt und folgerichtig auch gegen denjenigen Paragraphen des Entwurfs, vermöge dessen nur regierende Fürsten zu dieser Würde berufen werdeu können. Nachdem der Beschluß gefaßt worden ist, wie er lautet2), bleibt mir übrig, für Anträge zu stimmen, welche gegen die Erblichkeit und eben damit gegen die Bevorrechtigung eines einzelnen Staates und Stammes sowie gegen den Ausschluß Österreichs gerichtet sind, vor allem für das vierte Erachten, die Wahl auf sechs Jahre. Ich werde Sie mit keiner langen Rede hinhalten, mein Vorhaben ist einzig, jetzt, da wir vor dem Schlußsteine des Versassuugswerkes stehen, au den Gruud desselben, an unseren eigenen Ursprung zu erinnern, dessen Gedächtnis mir nicht überall mehr lebendig zu sein scheint. Es ist in diesen Tagen wiederholt von Jugendträumen gesprochen worden, ich gestehe meinesteils, es verfolgt mich noch immer ein Tranm, der Frühlingstraum des Jahres 1848. Die von einem Teile des Ausschusses angetragene Erblichkeit und die damit zusammenhängende Unverantwortlichkeit ist eine Anwendung der Grundsätze des in den deutschen Einzelstaaten durchgeführter: Systemes der konstitutionellen Monarchie auf die neu zu gründende Würde des Reichsoberhauptes. Ich will die Verdienste dieser Staatsform nicht herabsetzen, ihre geschichtlichen Leistungen und ihre Nützlichkeit für die Gegenwart, aber ich kann auch eine Schattenseite derselben nicht unberührt lassen, die ich gerade da erblicke, wo die reine Lehre den Lichtpunkt derselben 1) Über den historischen Zusammenhang vgl. Nr. Ix, Seite 131 ff. 2) Vgl. Seite 134.
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