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1. Geschichtliches Lesebuch - S. 169

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Xi. Rede Bismarcks vom 21. April 1849. 169 fuffion, eine ganze Verfassung in Pausch und Bogen annehmen wollte, die iu allen Punkten der wichtigsten Aufgabe, welche wir haben, nämlich der Revision der preußischen Verfassung, präjndizierlich ist; denn ich kann mir nicht denken, daß in Preußen und Deutschland zwei Verfassungen auf die Dauer nebeneinander bestehen können; namentlich da bisher das deutsche Volk des engeren Bundes sehr wenig andere Leute außer den preußischen Unterthanen in sich begreifen wird, so scheint mir, daß zwei in vielen Punkten entgegenstehende Verfassungen nicht parallel nebeneinander bestehen können, sodaß die eine für 16 Millionen Preußen, die andere für dieselben 16 Millionen Preußen und außerdem für 4 bis 5 Millionen Deutsche aus dem „Reich" Geltnng hätte. Die preußische Verfassung vom 5. Dezember rechne ich nicht unter die vorzüglichsten, von denen die Geschichte Nachricht giebt; ihr Hauptvorzug ist, daß sie da ist. Sie läßt der Regierung kaum den notdürftigen Bestand derjenigen Rechte, ohne welche sich überhaupt nicht regieren läßt. Auch sie erkennt das Prinzip an, daß der Einfluß einer jeden Volksklaffe in demselben Maße steigen müsse, in welchem ihre politische Bildung und Urteilsfähigkeit abnimmt, und giebt damit ein sicheres Bollwerk gegen die Aristokratie der Intelligenz. Indes, die Frankfurter Verfassung hat noch tiefer aus dem Brunnen der Weisheit jener Theoretiker geschöpft, welche seit dem eontrat social nichts gelernt und viel vergessen haben, — jener Theoretiker, deren Phantome uns in sechs Monaten des vorigen Sommers mehr an Blut, Geld und Thränen gekostet haben als ein dreiuuddreißigjähriger Absolutismus. Die Frankfurter Verfassung bringt uns unter ihren Geschenken zuerst das Prinzip der Volkssouveränität, sie trägt den Stempel derselben offen auf der Stirn, sie erkennt es an in der ganzen Art, wie die Frankfurter Versammlung uns diese Verfassung — ich würde mich, wenn ich zur Linken gehörte, des Ausdruckes „octroyiert" bedienen — sie sanktioniert das Prinzip der Volkssouveränität am schlagendsten in dem Suspensiv-Veto des Königs, was der geehrte Vorredner Camphausen ausführlicher entwickelt hat, als ich es imstande und geneigt bin, zu thun. Die Frankfurter Verfaffuug veranlaßt den König, feine bisher freie Krone als Lehen von der Frankfurter Versammlung anzunehmen, und wenn diese Volksvertreter es dreimal beschließen, so hat der König und jeder andere Fürst, der Unterthan des engeren Bnndesvvlkes geworden ist, aufgehört zu regieren. Sie bringt uns zweitens die direkten Wahlen mit allgemeinem.
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