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1. Hessisches Reformationsbüchlein für Schule und Haus - S. 66

1904 - Marburg : Elwert
66 Zweiter Abschnitt. sprachen; aber die Voraussetzung war selbstverständlich die Freiheit des Konzils und die Einführung von Reformen, die auch der Kaiser für nötig hielt. Durch seine Weigerung, die Versammlung nach Trient zurückzuverlegen, zeigte nun aber der Papst deutlich, daß er in keinem Punkte nachgeben werde. So mußte sich der Kaiser entschließen, vorläufig auf eigene Faust eine Religionsordnung zu erlassen, um weiteren Abfall zu verhindern und die Rückkehr der Protestanten zur Kirche anzubahnen. (Er ließ durch zwei Katholiken, den Bischof Julius von Pflug aus Naumburg und den Mainzer Weihbischof Michael helding, und einen Evangelischen, den Kurbrandenburgischen Hofprediger Johann Rgricola, eine „einstweilige" Ordnung, das Interim, verfassen, das für die Protestanten die Brücke für die Rückkehr zum Katholizismus bilden sollte. Gleichzeitig erließ er eine für die katholischen Stände geltende „Kirchliche Reformation", welche die schlimmsten Auswüchse abzustellen und das kirchliche Leben in den altgläubigen Gebieten zu heben bestimmt war. Welche Rufnahme das Interim fand, soll das nächste Kapitel erzählen. hier wenden wir uns zunächst noch einmal Philipp von Hessen zu, der nach seiner Gefangennahme fünf lange Jahre hindurch ein beklagenswertes Schicksal hatte. Karl V. führte ihn mit sich nach Süd-deutschland und brachte ihn im Jahre 1548 nach den Niederlanden, weil hier eine gewaltsame Befreiung nicht leicht durchzusetzen war; vier Jahre lang wurde der an rastlose Rrbeit und viel Bewegung gewöhnte Fürst dort in engen Räumen zu Oudenarde und dann zu Me che ln in schmählicher haft gehalten. Während der gefangene Sachsenfürst sich einer verhältnismäßig rücksichtsvollen Behandlung erfreute, mußte Philipp fortgesetzt Beschimpfungen und Demütigungen über sich ergehen lassen. Die unverschämten, in Gesinnung und (Bebahren gemeinen spanischen Soldaten, die ihn bewachten, machten sich eine Freude daraus, den Wehrlosen auf alle erdenkliche Weise zu kränken. Seine eigene hessische Umgebung wurde mehrmals auf kaiserlichen Befehl entfernt, darunter auch sein Rrzt, und als Karl V. auf Fürbitten des Kurfürsten von Brandenburg das Hofgesinde wieder zu seinem Herrn zu lassen befahl, führte doch der spanische Hauptmann diesen Befehl längere Zeit nicht aus. (Einer der Hauptleute erlaubte sich gar einmal, an einem Fasttag eine Fleischschüssel von des Landgrafen Tisch auf den Boden zu werfen und auf des Fürsten Widerrede ihm zu drohen, daß er ihn kreuzweis schließen lassen werde. (Ein anderer gönnte dem (Befangenen nicht die Freude, den Rrmen vom Fenster aus Geldstücke zuwerfen zu dürfen. Den eigentlichen Beweggrund für solche hohnvollen Grausamkeiten deutet der Landgraf einmal in einem Briefe an seine Räte an mit den Worten: „Die Spanier halten die Lutheraner für ärger als Türken und Mohren; könnten sie sie alle töten, wenn sie von ihrem Glauben nicht lassen, (so) hielten sie (das) für Rblaß." öfter bereitete man ihm besondere Kränkungen, indem man ihn „als Löwen und Spektakel" unter das Volk führte. (Einen solchen Schimpf beschreibt ein Rugenzeuge: „Ris man aus Speyer nach Worms
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