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1. Geschichts-Bilder - S. 91

1878 - Langensalza : Greßler
91 Karthago hatte, tote wir wissen, eine vortreffliche Lage und war stark befestigt. Der Eingang in den Hafen konnte den römischen Schiffen durch eine Kette gesperrt werden, und ein Landesheer war so gestellt, daß die Stadt ununterbrochen mit Lebensmitteln versehen werden konnte. Jung und Alt war; beschäftigt, Vertheidigungsmittel zu bereiten. Man trug die Häuser ab, um Schiffsbalken aus dem Holze zu zimmern; alles Metall in der stadt wurde zusammengebracht, Waffen daraus zu schmieden; auf den Straßen, in den Tempeln sogar sah man hämmern, schmelzen und hobeln. Es fehlte an Sehnen für die Bogen, die Weiber schnitten ihr langes Haar dazu ab. So wehrten sich die Karthager mit der äußersten Verzweiflung zwei Jahre lang gegen die Römer Im dritten Jahre endlich, 146 vor Chr., erstürmten die römischen -Soldaten die Mauern. Doch mußten sie auch jetzt noch straßenweise die Stadt den Karthagern abringen, und das wüthendste Morden in den Straßen währte sechs Tage. Von 700,000 Einwohnern blieben nur 50,000 am Leben, die als Sklaven verkauft wurden. Die Stadt war an mehreren Orten in Brand gesteckt worden und brannte 16 Tage lang. Roms Verfassung und Kriegswesen.*) Nach der erfolgten Gleichstellung der Plebejer mit den Patriziern kann die römische Verfassung, wenn man den damaligen Bildungszustand nicht unberücksichtigt läßt, für ein Muster gelten, indem sie die höchste Ausgabe erfüllte, die eine Verfassung nur zu lösen hat: sie gestattete dem Volke die nöthige Theilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten, und schwächte dennoch die Kraft der Regierung nicht. Die höchste Gewalt war jetzt zwischen Konsuln, Senat und Volksversammlung getheilt, die sich gegenseitig beaufsichtigten und beschränkten. Die Konsuln besorgten die Aushebung der Truppen, die Ernennung der Befehlshaber, die Vertheilung der Zuzüge der Bundesgenossen und führten den Oberbefehl im Heere. Sie konnten den Schatzmeistern jede Ausgabe, die ihnen nöthig schien, anbefehlen. Im Senat hatten sie den Vorsitz; in der Volksgemeine, in welcher sie die Stimmen zählten und die gefaßten Beschlüsse verkündeten, bekleideten sie dasselbe Ehrenamt. Sie waren beschränkt durch ihr Verhältniß zum Senat, in dessen Versammlung sie nicht als Herrscher, sondern als die Ersten unter den Gleichgestellten erschienen, vorzüglich aber durch das Recht der Volksgemeine, indem diese jeden Konsul wegen Mißbrauch der Gewalt nach Verlauf seiner einjährigen Amtsführung zur Verantwortung ziehen konnte. Der Senat führte die Staatsverwaltung und die Aufsicht über das Staatsvermögen; er ordnete die Verhältnisse mit den *) Nach Fr. Sieger.
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