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1910 -
Halle a.S.
: Gesenius
- Autor: Meissner, Walter
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Inhalt: Zeit: Mittelalter
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Wie war das Gerichtswesen im Merowingerstaate beschaffen?
L ?ks ^1°11ks^ericht (Hundertschaftsgericht) entschied über Falle leichterer Art:
a) Den Gerichtsvorsitz führte der Graf:
et) er leitete das nach je sechs Wochen stattfindende echte Ding,
ß) er berief je nach Bedürfnis das gebotene Ding.
b) Das Gerichtsurteil fand der Graf mit sieben wegen
^ese^zeskenntnis in besonderem Ansehen stehenden Gemeinfreien:
ct) Die Rechtskraft des Urteils trat nach Zustimmung des „Umstandes (= die auf dem „Malberg“ versammelten Freien) ein.
ß) Die V o 11 s t r e c k u n g des Urteils vollzog der Graf. 2. Das Königsgericht (königliche Hofgericht) urteilt unter Vorsitz des Königs oder eines stellvertretenden Pfalzgrafen über alle Rechtsfragen:
a) Es durfte auch wegen leichter Rechtsfälle in Anspruch genommen werden,
b) Es mußte für Todesurteile gegen Freie, Rechtsverweigerung, Amtsvergehen,Verhäng u n g der Reichsacht und alle unter besonderem Königsschutze Stehenden als “allein zuständig angerufen werden.
Welcher Art war das merowingische Heerwesen?
1. Die allgemeine Dienstpflicht der Freien bildete die Grundlage :
a) Die Masse des Volkes diente zu Fuß, die R e i c h e n zu Pferde.
b) Die Ausrüstung geschah auf eigene Kosten.
c) Der Lohn bestand in der aufgeteilten Kriegsbeute.
2. Die alljährliche Märzfeldversammlung diente der Heerschau und zugleich der Volksabstimmung :
a) Die Mannschaften waren nach Grafschaften gegliedert.
b) Die V ersammelten stimmten als Volksversammlung ab.
Wodurch wurde eine große Zahl gemeinfreier Kleingrundbesitzer vom Großgrundbesitze abhängig ?
1. Die gewaltigen Landschenkungen der merowingischen Könige schufen einen übermächtigen Großgrundbesitz = Allodialwesen.
2. Die Gemeinfreien der Immunitäten standen in Abhängigkeit von ihren Immunitätsherren:
a) Sie hatten ihre Staatsabgaben an diese zu entrichten.