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1. Geschichte des Mittelalters - S. 102

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 102 — b) Das Grafengericht urteilte über Ritterschaft, Geistlichkeit und Städte. c) Die Vogtgerichte bestanden für die unteren Bevölkerungsklassen . 328. Welche Rechtsbildungen lebten im 11.—13. Jahrhundert? Die unter ausdrücklicher Genehmigung der Reichsstände erlassenen Reichsgesetze : 1. Die Landfriedensgesetze, die wegen mangelhafter Befolgung stets aufs neue eingeschärft werden mußten (Beweis für die schwindende Macht der Kaiser). 2. Die Verfassungsgesetze, die sich vielfach auf Anerkennung landesherrlicher Rechte erstreckten („'Wormser Privilegium"). 3. Das Lehnsrecht, das die Erblichkeit der großen (Heinrich Iv.) und kleinen Lehen (Konrad Ii.) festsetzte. 329. Welche Arten des Gewohnheitsrechtes bestanden im Zeitalter der Hohenstaufen ? 1. Das Landrecht: es entstand im 12. Jhdt. nach Sprengung der alten Stammesherzogtümer: a) es galt in den entstehenden Territorien, b) es war seinem Anfänge nach aufgezeichnetes Gewohnheitsrecht. 2. Das Dienstrecht: es galt für die außerhalb des Landrechtes stehenden Ministerialen: a) es entsprach dem Gewohnheitsrechte der einzelnen Höfe, b) es behandelte neben anderem meist die Pflichten der Dienstmannen und die der Herren. 3. Das bäuerliche Recht: es legte die Leistungen der Bauern dem Hofherrn gegenüber fest. 4. Das Stadtrecht: es wurde in besonderen ,, Stadtbüchern“ aufgezeichnet [534]. 330. Welche Rechtsbücher entstanden im 13. Jahrhundert? 1. Der Sachsenspiegel: er ist die älteste, beste und durchaus nationale Gesetzessammlung: a) Der Gesetzsammler war Eike von Repgow, ein ritterbürtiger Schöffe aus der Nähe Magdeburgs. b) Die Gesetzsammlung umfaßte in zwei Teilen das sächsische Land- und Lehnrecht. c) Das Gesetzbuch fand über ganz Norddeutschland Verbreitung. (In Süddeutschland in der Bearbeitung des Deutschen- und des Schwabenspiegels.) 2. Der Deutschenspiegel: er verliert durch die ungeschickte Bearbeitung einer bunten Menge von Quellen dem Sachsenspiegel gegenüber an Wert (entstanden um 1260 zu Augsburg).
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