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1910 -
Halle a.S.
: Gesenius
- Autor: Meissner, Walter
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Inhalt: Zeit: Mittelalter
— 137 —
Deutsches Leben im 14. und 15. Jahrhundert.
454. Welche Aufgaben hatte der Reichstag im 15. Jahrhundert zu lösen?
1. Angelegenheiten allgemeinernatur, welche das ganze Reich betrafen:
a) Beratungen über Krieg und Frieden.
b) Feststellungen über die Fürstenrechte.
c) Verordnungen über das Zollwesen.
d) Urteile über Handels - und Gewerbesachen.
2. Angelegenheiten besonderer Natur, welche Verhältnisse der Großen untereinander oder zum Kaiser betrafen:
a) Entscheidungen über Zollfragen.
b) Bestimmungen über Landfrieden.
c) Verhängung der Reichsacht.
455. Welche allgemeinen Folgen hatte die fortgesetzte Zersplitterung in kleinere und kleinste Reichs- und Landesteile?
1. Sie erzog den einzelnen infolge des Fehlens einer leitenden und bevormundenden allgemeinen Ordnung zur Selbständigkeit: Mut, Klugheit und Geistesgegenwart wuchsen.
2. Sie gab kleinen Fürsten und Herren Gelegenheit zur Betätigung ihrer Eigenart: Kunst und Wissenschaft fanden an ihren Höfen oftmals eine Pflegstätte.
3. Sie begünstigte aber auch das Aufkommen rechtloser Zustände: Roheit, Gewalttätigkeit und Grausamkeit.
456. Welche drückenden Vorrechte besaßen einzelne Stände?
1. Die adligen Gutsbesitzer übten den „Mahl- und Brauzwang“ aus: die Bevölkerung eines gewissen Umkreises durfte nirgends als bei ihnen Mehl oder Bier kaufen.
2. Die Städte waren im Besitze verschiedener Sonderrechte:
a) Sie verwehrten auf Grund der „Bann - und Zwangs-r echte“ den Bewohnern des platten Landes die Aufnahme von Handwerkern.
b) Sie nützten infolge des Stapelrechtes [460] die durchreisenden Kaufleute in jeder Weise aus.
3. Die Strandbewohner und die Grundherren nahmen unter Berufung auf das „Strandrecht“ bez. das „Grundruhrrecht“ für sich in Anspruch:
a) Alle Güter, die beim Scheitern eines Schiffes an den Strand geworfen wurden.
b) Alle W a r e n eines Wagens, dessen Achse den Grund und Boden berührt hatte.