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1911 -
Halle a.S.
: Gesenius
- Autor: Meißner, Walter
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
— 208 —
c) das Reichsgericht fand in seinen Entscheidungen keine Anerkennung: die Kurfürsten [33]
sowie die Eidgenossen [34] verweigerten dieselbe.
2. Die Machtbefugnisse des Kaisertums wurden ziel-bewußt beschränkt:
a) bei Maximilians Wahl war die Ernennung eines Reichs-regiments als vollziehender Gewalt gefordert worden [I, 451],
b) bei Karls V. Wahl wurden die an und für sich schon sehr bescheidenen Rechte des Kaisers [I, 544] durch neue Wahlkapitulationen zur „W ahrung der deutschen L i b e r t ä t“ abermals beschränkt [41].
515. Wieso versuchte Karl V. vergeblich durch Verbindung mit dem Papst-tume die Macht des Kaisertums noch einmal herzustellen?
1. Er hatte keinen nennenswerten politischen Erfolg davon [73].
2. Er vollzog vielmehr dadurch den unheilbaren Bruch mit dem deutschen Volksgeiste [74].
510. Welche Stellung nahm das deutsche Kaisertum im Xvii. Jahrhundert ein?
1. Der Machtbereich des Kaisertums erlebte im Verlaufe des Großen Krieges zweimal einen Höhepunkt [221]:
a) Ferdinand I. war nach Beendigung des niedersächsischdänischen Krieges zum erstenmale auf der Höhe seiner Macht angelangt [193]:
a) Maximilian von Bayern schwächte im Verein mit F rankreich und dem Papste bewußt die kaiserliche Macht: er beschleunigte mit Erfolg aus Abneigung gegen das Haus Habsburg die Absetzung Wallensteins [188], ß) die Liga und die J esuiten nötigten ihm den Erlaß des Restitutionsediktes ab [194];
b) Ferdinand I. hatte nach dem Sonderfrieden zu Prag zum zweitenmale vorübergehend eine Machthöhe erreicht [206]:
a) es sollte ein kaiserliches Reichsheer aus fürstlichen Truppen gestellt werden, ß) es war durch Absprechung alter Vorrechte die Übermacht über reichsfürstliche Libertät gewonnen [207], y) es wurde im Westfälischen Frieden die endgültige Vernichtung der Macht des Kaisers vollzogen [211].