Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Teil 1 - S. 422

1882 - Leipzig : Brandstetter
422 Die rechtliche und soziale Stellung herausgeben sollten. Und darum zahlte Herzog Friedrich von Bayern von seinem Land dem Könige 15000 Gulden, der Bischof von Würzburg 15000 Gulden, der von Ottingen von seinem Land 15000 Gulden, die von Rotenburg 1000 Gulden, die von Schweinfurt 200 Gulden, die von Wins-heim 100 Gulden, die von Nürnberg 4000 Gulden, und wer den Juden hier zu Nürnberg schuldig war, der musste den Bürgern hier von jedem ^00 Gulden 30 Gulden zahlen, so daß die Schuld damit getilgt war." vsn einem andern Falle derartiger Schuldentilgung verordnete König Wenzel, falls jemand, Fürsten, Ritter oder Städte, den Juden zu ihren Forderungen verhelfen würde, so sollte das als Raub und Landfriedensbruch betrachtet werden. Nicht nur infolge des Wuchers, sondern aus nationalem und kirchlichem Widerwillen hegte der Christ Haß gegen den Juden und ließ demselben nicht nur im Leben bei jeder Gelegenheit freien Lauf, sondern bethätigte ihn auch in der Gesetzgebung, in Litteratur und Kunst. Durch öffentliche Bilder, welche Scenen aus ihrer Leidensgeschichte darstellten, wurden die Juden verhöhnt. Zu Deggendorf hat man durch ein Bild über dem Stadtthor die blutige Bestrafung der Juden im Jahre 1337 für eine angebliche Hostienschändung verewigt, zu Frankfurt hat man auf der Mainbrücke nach Sachsenhausen zu, unter dem Brückenturm, zum Andenken an die angebliche Ermordung eines Kindes zu Trient im Jahre 1475 das Gemälde eines mit Pfriemen zerstochenen Kindes und sonstige die Juden verunehrende Darstellungen angebracht. Besonders pflegte man cm Orten, welche von Juden nicht betreten werden sollten, an Kirchen, christlichen Gasthäusern zc. das Bild einer San anzubringen. Solcher Gesinnung des Volkes entsprach die Gesetzgebung. Nirgends war man in den Mitteln bedenklich, die außerhalb des Christentums Stehenden unter die Herrschaft der Kirche zu ziehen. Wenn der Fanatismus erwachte, wurde den Inden oft nur die Wahl gelassen zwischen der Taufe und den furchtbarsten Todesqualen. Wenn auch bei vielen Verfolgungen das eigentliche Motiv Habsucht und andere niedere Leidenschaften waren, so wurde doch immer die Fahne des Christentums hoch gehalten; im Namen des Herrn beging man die Greuel. Wo Judengemeinden geduldet waren, hatten sie das Recht freier Re-ligionsübung und befaßen eine Synagoge; durch geistliche und weltliche Fürsten war ihnen garantiert, daß sie bei Abhaltung ihres Gottesdienstes nicht gestört, ihre Synagogen nicht verletzt oder beraubt werden sollten. Wer mit Steinen nach der Judenschule wirft, soll dem Judenvorsteher zwei Talente zahlen. König Johann von Böhmen freilich fand kein Unrecht darin, in der Synagoge zu Prag (1336) nach Schätzen suchen zu lassen und die gefundenen 2000 Mark für sich zu nehmen. Und wenn an einem Orte eine Verfolgung losbrach, so war regelmäßig die Judenschule, wohin die Juden ihre Flucht gelenkt hatten, der Schauplatz fürchterlicher Grausamkeit und Zerstörungswut. Nicht jede Judengemeinde hatte ihren besondern Begräbnisplatz, viele Gemeinden waren genötigt, ihre Leichen auswärts auf
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer