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1. Griechische Geschichte - S. 40

1882 - Nördlingen : Beck
40 Erziehung des Volks zur Menschlichkeit. behielt er zwar alles bei, was Drako zur Sicherstellung des Menschenlebens verfügt hatte, milderte aber die anderen Strafen und suchte überhaupt solche Ordnungen einzuführen, durch die er das Volk zur Menschlichkeit zu gewöhnen hoffen durfte. So verordnete er: wer in einem Tempel Schutz suche, der solle da unverletzt und unangefochten bleiben. Sott einem Toten soll man nicht Übles reden, selbst dann nicht, wenn man von einem seiner Kinder durch Schmähungen gereizt wird. Aber auch Lebenden soll man nichts Übles nachsagen, woferne man die Aussage nicht beweisen kann. Wer z. B. einem Mitbürger nachsagte, derselbe habe in der Schlacht seinen Schild weggeworfen und sei vor dem Feinde geflohen, .ohne die Wahrheit der Thatsache nachweisen zu können, der mußte, wenn der Mitbürger wegen Verleumdung klagte, eine ansehnliche Strafe zahlen. Fremdlinge soll man nicht beleidigen, sondern gastlich aufnehmen, Verirrten den Weg zeigen. Sklaven sollen das Recht haben, vor Gericht daraus zu dringen, daß ihr Herr, wenn er sie unbarmherzig behandelt, sie an einen menschlicheren Herrn verkaufe. Auch sollen Sklaven, indem sie sich selbst loskauften, ihre Freiheit erlangen können. Werden Einäugigen des einzigen Auges beraubt, soll beide Augen verlieren. Wer den Mitbürger beraubt, soll ihm den doppelten Wert des Geraubten ersetzen und zugleich noch das doppelte an den Staat entrichten. Wenn ein Fährmann, der zwischen dem attischen Gestade und der Insel Salamis Reisende hin und her führt, aus Ungeschicklichkeit sein Schiff umschlagen läßt, so soll ihm das Recht entzogen werden, Leute dorthin überzuführen. Dem Leichnam des Selbstmörders soll man die Hand, mit der er den Selbstmord ausgeführt hat, abhauen und diese abgesondert von dem Leichname begraben. Wer aber im Kriege verstümmelt worden ist, der soll auf Kosten des Staats erhalten werden. Desgleichen soll von Staats wegen für die Kinder und die Eltern derer gesorgt werden, welche im Kriege für das Vaterland gefallen sind: die Kinder soll man auf öffentliche Kosten erziehen. Während des Gastmahls soll man keinen lautern, sondern nur mit Wasser gemischten Wein trinken. Gegen Schlemmer und Trunkenbolde soll das oberste Gericht mit Strafen einschreiten. Dagegen soll der Mattn, welcher unter seinesgleichen durch Tüchtigkeit sich auszeichne ober dem Staate einen wesentlichen Dienst leiste, im Prytaneum, dem altert Rathause von Athen, gespeist werden. Auf dem Herde des Prytaneums brannte das ewige Feuer, auch das ewige Licht genannt, das man mit aller Sorgfalt zu nähmt bemüht war. Auf diesem Herde wurde das Fetter angezündet, welches Auswanderer aus Athen, die in der Ferne
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