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1. Griechische Geschichte - S. 185

1882 - Nördlingen : Beck
Die Machtverhältnisse der beiden Parteien. 185 Geschäften zurückkehrten. Die wohlhabenderen Bürger und die in Athen ansässigen Fremden zogen als Hoplüen ins Feld. Ihre Schntzwaffen waren Helm, Panzer, Schild und Beinschienen, ihre Trutzwaffen Lanze und Schwert. Als Reiter dienten mir die Bürger der beiden ersten Klassen. Athen hatte deren im Anfange dieses Krieges zwölfhundert. Geringe Bürger und Insassen dienten als Leichtbewaffnete, mit Bogen, Wurfspießen, Schleudern oder auch bloß mit Knütteln bewaffnet. Die Stärke eines jeden Heeres lag in den Schwerbewaffneten. In dieser Beziehung stand also Athen seinen Feinden bei weitem nach, da es nur von zwei Städten seiner Bundesgenossenschuft, von Platää und Naupaktus, und auch von diesen nur wenige Mannschaft dieser Art an sich ziehen konnte. Dagegen hatten die Athener eine Seemacht von dreihundert eigenen Kriegsschiffen; daneben konnten die Bundesgenossen auf den Inseln Chios, Lesbos, Za-kynthos und Korctjm, sowie die Verbündeten in Akarnanien ihnen zweihundert Kriegsschiffe stellen; dazn kamen ihre Unterthanen auf den Inseln des Archipelagus, an den Küsten Kleinasiens, Macedoniens und des Hellesponts, welche jährliche Steuern zahlen mußten. Die Peloponnesier konnten sich mit der Seemacht der Athener bei weitem nicht messen, wie diese wieder bezüglich der Landmacht sehr zurückstanden. Jene hatten auch keine gemeinschaftliche Kriegskasse und überhaupt geringere Geldmittel ; Athen dagegen hatte bei Beginn des Kriegs sechstausend Talente, bei 25 Millionen Mark, in seiner Schatzkammer, hatte den zehnten Teil dieser Summe als jährliche Steuer seiner Unterthanen zu beziehen und außerdem noch andere Hilfsquellen. Perikles stand mit dem spartanischen Könige Archidamns, welcher an der Spitze der Peloponnesier in Attika einfallen sollte, in gastsrennd-schaftlichem Verhältnisse. Daher hielt er es für möglich, daß derselbe bei der Verheerung des attischen Gebietes aus Rücksicht auf dieses Verhältnis oder auch vielleicht nach einer von Hause mitgebrachten Anweisung seine Besitzungen verschonen möchte, um ihn so bei seinen Mitbürgern zu verdächtigen, als ob er mit den Feinden in geheimem Einverständnisse sich befände. Darum erklärte er in der Volksversammlung, Archidamns sei sein Gastfreund. Wenn aber derselbe die Pflanzungen und Gebäude der andern Athener verheere und die seinigen schone, so sollten sie hinfort nicht mehr sein Eigentum, sondern das des Staates sein. Er verband damit die wiederholte Ermahnung, das bewegliche Eigentum vom Lande iu die Stadt zu bringen, aber sich in keine Feldschlacht einzulassen, zu Lande sich auf die Verteidigung der Stadt und der Häfen, sowie der
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