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1. Geschichte für sächsische Schulen - S. 2

1918 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
1 — 2 — Germanisches Gehöft. 6. Laster. Leider hielten sie beim Trinken nicht immer das richtige Maß irtrte. Bis tief in die Nacht hinein fand man sie bei ihren Trinkgelagen. Jedoch wnrde hier auch manche ernste und wichtige Angelegenheit besprochen; den gültigen Beschluß aber faßte man erst am folgenden Tage. Waren Krieg und Jagd vorbei, so lagen sie gern behaglich auf der Bärenhaut und überließen sich häufig dem Würfelspiel, wobei sie nicht selten Haus und Hof, ja selbst die Freiheit verloren. 7. Tugenden. Treu- und Wortbruch fand man bei den Germanen nicht. Bei ihnen hieß es: Ein Mann — ein Wort. Ein Handschlag galt a<s Eid. Ebenso heilig ward bei ihnen die Ehe gehet.ten. Die Frau war nicht die Sklavin des Mannes, sondern seine treue Begleiterin durchs Leben, mit der er Freud und Leid teilte. Gastfreundschaft würde an jebermann geübt, gleichviel ob er ein Frember ober Bekannter war. Ohne zu fragen, woher und wohin, teilte man gern mit ihm, was an Speise und Trank in Küche und Keller war. Über alles aber ging den Deutschen ihre Freiheitsliebe. 8. Vermählung. Die Braut wurde ursprünglich vom Bräutigam (gamo oder gomo — Mann, also Brautmann) gekauft, zuweilen auch geraubt. Einer Einwilligung ihrerseits beim Brautkaufe bedurfte es nicht. Rmder oder ein gezäumtes Roß, einen Schild nebst Speer und Schwert gab der Bräut'gam dem Vater gleichsam als Entgelt für die Arbeitskraft, die dem Elternhause nun verloren ging. Dem Kaufvertrage folgte die Vermählung. (Die Sitte, den Verlobungs-unb Trauring zu schenken, lernte man erst von den Römern kennen.) De Ehe würde auf der Mahlstätte geschlossen, bethet die Ausbrücke „vermählen, Gemahl und Gemahlin". Meistens vollzog der Vater der Braut ober des Bräutigams
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