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1. Geschichte für sächsische Schulen - S. 61

1918 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
— 61 — I er fich's einfallen ließ, ein Stück Wild zu sangen! Einen Hasen zu erschlagen, kostete schon 100 Taler Strafe. Die schlimmsten Feinde des Bauern waren die fremden Ritter. Wenn diese mit einem Herrn in Fehde lagen, so überfielen sie meist dessen Bauern, trieben ihnen das Vieh bort der Weide und steckten ihnen Haus und Hof in Brand. So kamen die Bauern nicht aus ihrem Elend heraus. 4. Bauernkriege. (S. 86.) L. Die Städte im ößittelalter* 1. Entstehung. Im 10. Jahrhundert gab es in Deutschland noch fast gar keine Städte. Die von den Römern am Rhein und an der Donau errichteten Befestigungen waren zur Zeit der Völkerwanderung vernichtet, dann notdürftig wieder aufgebaut und in den Normannen- und Ungarnkämpfen zum Teil wieder zerstört und verfallen. Wir finden überall bäuerliche Verhältnisse. Das Bedürfnis, sich gegen Feinde zu schützen, trieb zur Anlage von befestigten Plätzen. Um die Königspfalzen, Bischofssitze, bei einem Kloster sietzelten sich Hörige im Dienste ihrer Herren an. Dazu kamen auch Freie: Bauern und Handwerker. Die ganze Ansiedlung wurde mit Mauer und Graben umgebe,!. Man nannte sie „ Burg und ihre Bewohner Bürger. Solche befestigten Plätze waren aber noch keine Städte mit eigener Obrigkeit und eigenem Recht. Die städtische Entwicklung hat erst der Handel bewirkt. Kaufleute, die ihre bewegliche Habe am leichtesten durch die Feinde verlieren konnten, suchten in den Burgeu Schutz. Die Märkte wurden dorthin verlegt. Dadurch kamen sowohl Leute als auch Reichtümer herzu. Der König verlieh solchen Orten das Marktrecht und damit seinen besonderen königlichen Schutz. Zur Zeit des Marktes wurde eiue Stauge errichtet mit Schwert, Handschuh, Hut, Kreuz oder Fahne. Daraus entstanden später die Rolandsäulen, die in vielen Städten den Marktplatz zierten. Nun genoß der Ort selbst und auch der zugereiste Kaufmann den Königsfrieden. Ein Burggraf oder Schultheiß stand im Namen des Königs dem Marktgericht vor und richtete mit den Schössen in allen Marktsachen. Später übte der Rat der Stadt die Gerichtsbarkeit aus. Nach und nach bekamen die Städte immer mehr Rechte, so daß sie auch über Leben und Tod ihrer Bürger richten konnten. Auf dem Marktplatz oder vor dem Tore stand der Galgen als Wahrzeichen solcher Macht. Alle Bürger waren dann nur diesem einen Gericht verantwortlich. Außer dem Gerichtswesen bekamen die Städte dann auch das Heer- und Steuerwesen in ihre Hand. Die reich gewordenen Städte strebten danach, sich von ihrem Grasen oder Bischof frei zu machen und nur den Kaiser über sich zu haben. Gelang .ihnen das, so waren sie freie Reichsstädte, die anderen hießen Landstädte. Die Blütezeit der Städte beginnt im 13. und 14. Jahrhundert. 2. Aussehen. Die Städte waren zum Schutze gegen die Feinde mit einer hohen, oft doppelten Mauer umgeben, auf der sich runde, eckige oder spitze Wehrtürme befanden. An einzelnen Stellen führten durch die Mauern in die Stadt enge Tore, die nachts durch mächtige Torflügel geschlossen wurdeu. Der Raum innerhalb der Mauern wurde sorgfältig ausgenutzt. Darum waren die Straßen eng, die Häufer hoch. Obere Stockwerke baute mau oft mehrere Fuß breit über
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