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1. Geschichte des Altertums bis zum Tode des Augustus - S. 108

1909 - Leipzig : Deichert
108 Iii. Die Zeit der Bürgerkriege. 9. Cäsars Weitere Ziele. Aber auch für die weiteren Zwecke, die Cäsar verfolgte, war sie von großer Bedeutung. Cäsar hatte seinerzeit das Triumvirat nicht geschlossen, um die höchste Macht mit zwei anderen zu teilen, sondern um allein zu der ersten Stelle im Staate zu gelangen. Darum erneuerte er zwar im Jahre 56 v. Chr. noch einmal das Bündnis mit seinen bisherigen Genossen und erreichte damals, daß ihm der Befehl in Gallien noch auf weitere 5 Jahre übertragen wurde. Im stillen aber bereitete er sich vor, im Kampfe mit seinen Freunden die Alleinherrschaft zu erreichen. Seine Feldzüge in Gallien mußten ihm hierzu dienen. Sie erregten in Rom Freude und Bewunderung, wie er ja auch nie unterließ, von jedem Siege Berichte nach der Hauptstadt zu senden. Sie schufen ihm ein kampfgeübtes Heer, das an seine Feldherrnkunst und an sein Glück glaubte und ihm bis in den Tod ergeben war. Sie brachten ihm durch die Menge der Sklaven, die erbeutet und verkauft wurden, sodann durch die Gewinnung von Land und Schätzen ungeheuren Reichtum und verstärkten auch hierdurch seine Macht und seinen Einfluß in Rom. 2. Der Entscheidungskampf mit Pompejus (2. Bürgerkrieg). 1. Ter Bruch mit Pompejus. Cäsars Erfolge, seine wachsende Macht, sein Reichtum und seine Beliebtheit bei dem Volke erfüllten sowohl die Senatspartei als auch Pompejus mit Mißtrauen und Besorgnis. Jene fürchteten, daß er die Alleinherrschaft sich aneignen möchte, dieser, daß er seinem Einflüsse und Ansehen entgegenträte. Die Folge davon war, daß der Senat und Pompejus sich einander näherten und dieser den Optimaten als der rechte Mann erschien, um sie gegen Cäsars Allgewalt zu schützen. — Crassus hatte inzwischen in einem Feldzuge gegen die Parther seinen Tod gefunden. Cäsar wünschte nun, da mit dem 1. März 49 seine Macht in Gallien ein Ende fand, sich für das folgende Jahr zum Konsul zu bewerben, und das Volk hatte durch besonderen Beschluß ihm zugesichert, daß er dies tun dürfte, ohne in Rom zu erscheinen, ohne also die Kommandogewalt über die Truppen aufzugeben. Der Senat aber wollte dieses Ausnahmerecht nicht anerkennen, und so kam es zu anhaltendem Streite. In dessen Verlauf faßte der Senat den Beschluß, daß Cäsar bis zu einem bestimmten Tage sein Heer entlassen und seine Provinzen räumen sollte, und übertrug dem Pompejus unumschränkte Gewalt, um den Staat gegen Gefahren jeder Art zu schützen. Hierin erkannte Cäsar eine Verletzung seines Rechtes, und er beschloß, mit Waffengewalt dieses zu wahren.
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