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1. Die Weltgeschichte in zusammenhängender Darstellung für Schule und Haus - S. 48

1885 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
48 — dritte war der Oberfeldherr, Polemarch, die sechs übrigen waren die Gesek-knndigen (Richter), Thesmoth eten. Fast hundert Jahre bestand diese Ver fassung. Da übergaben die Vornehmen (Adligen) dem Archon Drakon den Auftrag, eine geschriebene Gesetzsammlung abzufassen. Seine Gesetze aber waren so grausam, daß das Volk sich dagegen auflehnte. Fast jedes Vergehen wurde mit dem Tode bestraft, darum sagte' man, Drakons Gesetze seien mit Blut geschrieben. Nach einiger Zeit (594) unternahm es ein einflußreicher Mann, Namens Sölou, neue Gesetze aufzustellen und dem Staate eine Ver-fasstuig zu geben, die allen Bürgern zusagte. Zuvor aber verbannte er die mächtigste Adelssamilie, die Alkmäoniden, angeblich weil Angehörige derselben Flüchtlinge an den Altären der Götter niedergehauen hatten, in der That aber, um die Herrschast des Adels zu brechen. Zum Archonten erwählt, begann er sein Werk. Zuerst hob er die harten Schuldgesetze auf, durch welche die Vornehmen bisher eine große Macht über die armen Bürger ausgeübt hatten. So wurde z. B. den Gläubigern verboten, ihre Schuldner-gefangen zu fetzen oder als Sklaven zu verkaufen. Auch wurdeu die Schuldsummen vermindert, man nannte dies die Lastenabschüttelnng. / Hieraus teilte er die Bürger Athens nach ihrem Vermögen (dem Grundbesitze) in vier Klasseu ein. Ans der ersten Klasse wurden die Archonten, die Richter und die Anführer des Heeres entnommen, die zweite Klasse diente im Kriege als Reiter, die dritte bildete das Fußvolk, die vierte hatte keine Verpflichtungen, durfte aber in der Volksversammlung mit abstimmen. Außer den Bürgern gab es noch Sklaven und Beisassen, welche gar keine staatlichen Rechte besaßen. Zu letzteren gehörten die Freigelassenen und die Fremden. Die Regierung ließ Solou in den Händen der Archonten, doch waren diese an die Beschlüsse der Volksversammlung gebunden, an welcher jeder Bürger, der das achtzehnte Lebensjahr zurückgelegt hatte, teilzunehmen verpflichtet war. Wer sich während der Volksversammlung, die gewöhnlich wöchentlich einmal stattfand, ans der Straße blicken ließ, wurde genötigt, seine Schritte nach dem Versammlungsorte zu lenken, einem großen halbkreisförmigen Platze, wo die Menge auf hinter einander sich erhebenden Bänken unter freiem Himmel saß. Aller Augen waren aus die Rednerbühne gerichtet, welche jeder besteigen mußte, der eine Ansprache halten wollte. Eigentümlich war die Sitte, daß der Redner einen Myrtenkranz auf dem Haupte tragen mußte. Alles, was in der Volksversammlung zur Sprache kommen sollte, mußte erst im Rate der Vierhundert durchberaten worden sein. Dieser stand also zwischen den Archonten und der Volksversammlung und wurde jährlich neu gewählt. Er hielt seine Sitzungen in einem Gebäude, dem Pry-tanenm ab. Hier fanden auch täglich Mahlzeiten statt, an denen die gerade anwesenden Ratsmitglieder und außerdem alle die teilnahmen, welchen man eine Ehre erweisen wollte, vornehme Gäste, welche in der Stadt anwesend waren, verdiente Feldherren, Staatsmänner und die olympischen Sieger. Ganz unabhängig vom Rate waren die Gerichtshöfe, deren es in Athen zehn gab. Das Urteil sprachen die Geschworenen*), die aus der Bürger fchast gewählt wurden und wenigstens 30 Jahre alt sein mußten. Sie stimmten über deu Angeklagten in der Weise ab, daß sie ein weißes oder schwarzes *) Heliasten.
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