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1. Teil 2 - S. 14

1882 - Leipzig : Brandstetter
14 Die Handwerkszünfte im Mittelalter. ist- Das Eintrittsgeld beim Meisterwerden wird auf 50 Groschen festgesetzt, die alte Wachsabgabe auf zwei Pfund herabgemindert. Die Pflichten des Jungmeisters werden genauer bestimmt. Er soll der Kerzeu warten und Botendienste leisten; ist er aber eines Meisters Sohn, so ist er von letzterem frei. Wer die Heimlichkeiten der Meister, d. i. die geheimen Verhandlungen bei den Zusammenkünften, offenbart, der soll dem Handwerk mit zwei Pfund Wachs verfallen fein. Die Handlungen der Innung sollen in feierlicherer Weise vorgenommen werden, als bisher. So sollen bei der Aufnahme eines Lehrjuugeu wenigstens zwei Meister vom Handwerk gegenwärtig sein. Hierauf folgen einige Bestimmungen, die ans den geselligen Verkehr der Jnnnngsgenossen Bezug haben. Welcher Meister bricht (Streit anfängt) in der Meister Bier, der soll wandeln (büßen) nach der Meister Erkenntnis. Am Fronleichnamstag und am Neujahrstag, wenn die Meister bei einander sind und das Essen haben, soll ein jeder Hosen (d. i. Bekleidung der Beine von den Knieen abwärts, eine Art Gamaschen) anhaben bei der Buße von sechs Pfennigen. Ferner ist beschlossen, daß kein Meister hinfort in der Meister Bier eine Waffe („mortliche wer") tragen soll; wer aber mit der Wehr in des Obermeisters Haus tritt, der soll dieselbe sogleich ablegen und dem Meister oder der Meisterin zur Aufbewahrung übergeben. Ganz am Schluffe der Weißgerber-Ordnung geschieht noch des „Harnisch oder des Heergerätes" der Innung Erwähnung. Es bestand u. a. aus 3 Krebsen, 2 Eisenhüten, 2 Hellebarden, 1 Koller, 1 Pickelhaube, 3 Armbrüsten, 1 Armschiene 2c. Die Einkünfte der Innung wurden auch zur Vervollständigung des Heergerätes der Innung verwendet. Um die Mitte des 15. Jahrhunderts hatten die Zünfte den Höhepunkt ihrer normalen Entwickelung erreicht. Was sie ihrer natürlichen Anlage gemäß werden konnten, waren sie geworden, die verschiedenen Strebungen hielten sich das Gleichgewicht und dienten vereint dem Hauptzwecke: Sicherung und Kräftigung des Handwerkerstandes. Auch in den großen Reichsstädten, wo die Kämpfe um Standesrechte eine Zeitlang alle Zünfte zu einer politischen Partei gemacht hatten, fingen die hochgehenden Wogen an, sich zu legen und den Einzelströmungen Platz zu machen. Nur da, wo der Staut) der Handwerker unterlegen war, erfuhren die Zünfte für den Augenblick eine gewaltsame Beschränkung, in der ihnen kaum mehr als ein engherziges Verfolgen kleinlicher Interessen übrig blieb. Im allgemeinen aber ist um diese Zeit die Innung eine gute Schule der Gewerbe und Künste, ein Hort der Sittlichkeit mitten in verderbter Zeit, eine Heimat und ein stattliches Besitztum für die Armen, der Stolz der Handwerker. Ihre Rechte und Einrichtungen schützen den Einzelnen, aber sie sind noch nicht die Handhaber des Eigennutzes, der eine kleine Zahl der (bewert)treibenden auf Kosten der übrigen und der ganzen Gesellschaft bereichern möchte. Noch umfaßt sic das ganze Handwerk, den Lehrling, den Gesellen und den Meister, denn ohne daß ihm besondere Schwierigkeiten gemacht würden,
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