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1. Teil 2 - S. 33

1882 - Leipzig : Brandstetter
Kleinhandel und Märkte im Mittelalter. 33 stätigung, Vorrechte, Zollbefreiungen gewannen, und zuletzt mußte jeder, der als Kaufherr oder Krämer auf den Jahrmärkten im eigenen Stand Handel treiben wollte, einer solchen Gilde als Mitglied angehören. Selbst kleinere Handelsstädte, wie Höxter an der Weser, hatten ihre Gilde und ihre Krämerstraße. Diese Gilden spalteten sich wieder nach den verschiedenen Handelszweigen, in den Seestädten auch nach den Handelsrichtungen, in Zweiggilden. So gab es Gilden der Tuchhändler, Seidenhändler, Geldwechsler, Gewürzkrämer :c., der Bergen-, Island-, Nowgorodfahrer :c. Auch die Handwerker, die am Kleinhandel durch Feilbietung der Erzeugnisse ihrer Arbeit den lebhaftesten Anteil nahmen, hatten sich auf dieselbe Weise nach dem Handwerke in Zünfte geschieden. Jede Gilde und Zunft bewohnte ihre eigene Gasse, jeder Warenzweig hatte eigene, ihm allein bestimmte Markträume. Der Großhandel liebte es, in den meisten Städten sich in großen, stattlichen Kaufhäusern zu zeigen, welche die Warenvorräte der Kaufherren enthielten, soweit sie im eigenen Hause nicht untergebracht werden konnten. Anfangs standen diese Kaufhäuser auf herrschaftlichem Grund und Boden und zahlten an den Eigentümer den Grundzins; später wurden sie Eigentum der Städte, und Lagerherr und Verkäufer entrichteten dann der Stadt die Miete. Die Krämer, Geldhändler, Handwerker und Verkäufer von Lebensmitteln hatten entweder Markträume angewiesen, wo sie in bedeckten oder unbedeckten Ständen die Kaufwaren ausboten, oder hatten Gewölbe in ihren Häusern. Auch die Marktplätze waren ursprünglich Eigentum des Landesherrn, der dafür Miet- und Standgeld zu erheben hatte, und gingen erst allmählich an die Städte über. Oft waren diese Plätze vor und neben der Hofburg des Landesherrn und mußten wohl anderswohin verlegt werden, solange der Fürst anwesend war. Bänke und Hallen waren in zusammenhängenden Reihen rings um die Marktplätze angelegt. Die einzelnen Buden wurden nach und nach Eigentum der einzelnen Krämer- und Handwerkerfamilien und waren deshalb in späteren Zeiten äußerst schwer zu entfernen. Die Verkaufslüden in den Häusern waren oft sogenannte Lauben. Sie entstanden in den meisten Städten durch Überbau, indem das zweite Geschoß der Wohnhäuser oft um ein sehr Beträchtliches über das Erdgeschoß in die Straße hereingebaut und dann mit steinernen Pfeilern oder Stützbalken unterzogen wurde. Den so gewonnenen bedeckten Raum benutzte entweder der Hauseigentümer für den eigenen Warenverkauf, oder er vermietete ihn einem Mitbürger oder Fremden. Indem sich Haus an Haus nach derselben Weise gebaut an einander reihte, entstanden bedeckte Gänge, die Arkaden. Diese Gewohnheit des Überbaues führte allmählich zu großen Mißbräuchen, indem oft in den engeren Gassen die zweiten Geschosse der Häuser so nahe an einander gerückt wurden, daß das Sonnenlicht die ganz bedeckte Straße kaum erreichen konnte. Es war deshalb eine Hauptsorge der späteren städtischen Baupolizei, den Überbau ganz zu entfernen oder doch auf ein gewisses Maß zu beschränken. Richter, Bilder a. d. dtsch. Kulturgesch. Ii. 3
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