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1. Teil 2 - S. 169

1882 - Leipzig : Brandstetter
Die Meistersänger. 169 des Gewinnes bleibet und einer um wenigere oder gar keine Silben straf- bar erfunden wird und also glatt singet. „Hierauf werden die Gewinnungen ausgeteilet und rufen die Merker die Zween, fo sich am tapfersten gehalten, einen nach dem andern für das nunmehro aufgezogene Gemerk und geben ihnen, was sie durch ihr Singen verdienet. Dem Ubersinger, so es am allerbesten gemacht, gebühret zu Nürnberg die Zierde des Gehäugs. Solches Gehäug ist eine lange silberne Kette von großen, breiten, mit den Namen derer, die solche machen lassen, bezeichneten Gliedern, an welcher viel von allerlei Art der Gesellschaft geschenkte silberne Pfennige hangen. Nachdem aber felbige Kette wegen der Größe etwas unbrauchbar und zum Auheukeu sich nicht allerdings schicken will, so ward an deren Statt dem, so den Preis davon getragen, eine Schnur, daran drei große silberne und vergulde Schilling gebunden, überreicht, mit welcher man füglicher sich schmücken und prangen kirnte. Solche Schnur hat den Namen des König David; dann auf dem mittleren Schilling. welcher der schönste, ist der König David auf der Harpfen spielend gebiloet und hat solchen Hans Sachs der Gesellschaft hinterlassen. „'Dem nächsten nach dem Uberfinger wird ein von seidenen Blumen gemachter schöner Kranz zu teil, welchen er auffetzet. Ja zu Zeiten findet sich ein Liebhaber, der aus Freigebigkeit etwas zu verfingen auswirft und wann solches auf gewisse Singer geschiehet, werden die übrigen davon ausgeschlossen. Zu merken, daß der Uberfinger oder König-David-Gewinner auch diesen Vorteil davon trägt, daß er in der nächsten Singfchul, so darauf gehalten wird, mit in dem Gemerk sitzen darf. Und so etwan die Merker etwas überhören, soll er sie dessen erinnern, auch wo irgend ein Streit würde fürfallen und die Merker ihn fragten, ist er schuldig, dessen, was er gefragt wird, mit Bescheidenheit Antwort zu geben. Ein Kranz-Gewinner soll die nächste Schul an der Thür stehen und das Geld einnehmen. „Die Merker sollen treulich und fleißig nach Inhalt der Kunst und nit nach Gunst merken, einem wie dem andern, nachdem ein jeder fingt, nit anderst, als ob man darzn vereidet worden, ob man zwar darüber nicht schwören soll noch kann. Wann auch eines Merkers Vater, Sohn, Bruder, Vetter, Schwager rc. fingt, soll der Merker, weil er parteiisch, fein Amt, bis der Singer ausgehungert, einstellen und indessen der Büchsenmeister oder sonst ein unparteiischer Singer und Gesellschafter an des Merkers Statt merken. Eines Singers Fehler können ihm, nach Gutachten der Merker, entweder alsobald nach seinem Singen und Gleichen oder erst nach gehaltener Singschul absonderlich, damit ihn andere nicht verhöhnen, angezeigt werden. Wann einer im Singen, wie auch Dichten sonders gut und dannen-hero wenig oder gar keinen Fehler beginge, soll er darum seine Gaben nicht mißbrauchen, noch andere neben sich verachten. „Des Tages, wenn man Schul gehalten, ist gebräuchlich, daß die Gesellschaft der Singer eine ehrbare, ehrliche, friedliche Zech halte. Auf
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