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1. Teil 2 - S. 268

1882 - Leipzig : Brandstetter
268 Altdeutsches Badewesen. Von der Reise Heimkehrende nahmen zunächst ein Bad; besonders die Ritter, wenn sie vom Turnier oder Waffenkampfe zurückkehrten. Als Hagen mit den drei Königstöchtern aus der Wildnis der Greifeninsel heimgekehrt ist, trägt er vor allen Dingen Sorge, daß jenen ein Bad bereitet werde, und Gndrnn, als sie, ihrer Erlösung gewiß, sich durch List aus ihrem Mägdeleben herausreißt, erbittet sich als erste Gunst ein Bad. Festlichkeiten aller Art wurden nicht selten mit einem Bade beschlossen. Die Mitglieder der Frankfurter Patrizier-Gesellschaft Limburg hatten bei ihren Fastnachtsfreuden den Gebrauch, daß sie am Schluffe derselben zusammen in eine Badstube zogen. Im Weistum des Dreieicher Wildbannes von 1338 war vorgeschrieben, daß der Frankfurter Stadtschultheiß die Jäger, welche ihm jeden Herbst einen Hirsch brachten, mit Ehren bewirten solle, und dies bestand u. a. auch darin, daß er ihnen ein Bad bereiten ließ. Auch Hochzeitsfeste wurden oft mit einem Bade geschlossen, dessen Kosten der Bräutigam zu bestreiten hatte, und der dabei gemachte Aufwand war oft fehr bedeutend. Sowohl die Braut als auch der Bräutigam zogen mit großem Gefolge zum Bade und es wurde daselbst in der Regel nicht nur gebadet, sondern auch geschmaust und getrunken. Gegen den bei solchen Hochzeitsbädern üblichen Aufwand schritten die Behörden oft mit Verordnungen ein. An manchen Orten ward das Brautbad auch das Ausbad genannt, und unsere Redensart: etwas ausbaden, hängt mit der Sitte, Festlichkeiten mit einem Bade zu beschließen, zusammen. Wie sehr das Badeu zu den Freuden des Lebens gerechnet wurde, geht aus manchem alten Liede und Volksspruche hervor. Ju einem Gedichte des 15. Jahrhunderts „Von den sieben größten Freuden" wird das Baden als die siebente der größten Freuden bezeichnet. Das Vergnügen eines Freibades wurde daher von jedermann dankbar angenommen. Ja, wie man heute, wo alle Naturalleistungen abgelöst werden, statt eines erquickenden Trnnkes ein Trinkgeld giebt, so gab man früher ein Badegeld. Nach Voll-endnng eines Neubaues ward den Werkleuten oft ein Badegeld gereicht. Ja, ganz entsprechend dem modernen Bierskat konnte man nach einer im Jahre 1450 erlassenen Polizeiverordnung über das Spielen in Frankfurt a. M. auch „umb Beczalnng des Bades" spielen. Wie gebräuchlich das Baden war, geht auch aus der Frankfurter Verordnung hervor, daß ein Gläubiger feinem Schuldner, wenn er ihn gefangen halten ließ, wenigstens aller vier Wochen ein Bad geben lassen mußte. An manchen Orten war das Baden zu gewissen Zeiten untersagt, Freitags als am Todestage Christi und in der Charwoche fast überall. In manchen Städten ward Freitags den Juden die Badestube eingeräumt. Erst seit der Mitte des 15. Jahrhunderts war man weniger tolerant gegen die Juden und sie mußten sich von dieser Zeit ab überall ihre eigenen Badstuben erbauen. Bei der Beliebtheit, deren sich die Bäder im Mittelalter erfreuten, kann
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