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1. Teil 2 - S. 269

1882 - Leipzig : Brandstetter
Altdeutsches Badewesen. 269 es nicht wunder nehmen, daß die Zahl der Badstuben eine ziemlich große war und daß sie nicht nur in größeren Städten, sondern auch in kleineren und sogar in Dörfern sich fanden. Wien befaß im Mittelalter 29 öffentliche Badstuben, Frankfurt a. M. 15, Würzburg (1450) 8, Ulm gegen das Ende des Mittelalters 11, Nürnberg 12. Aber auch das kleine erzgebir-gische Städtchen Geising in Sachsen ließ sich 1479 von Herzog Friedrich von Sachsen eine städtische Badstube bestätigen. Sogar Dörfer hatten ihre Badstuben; im Gebiete von Ulm gab es fünf kleine Orte mit folchen. Neben folchen öffentlichen Badstuben, die teils in städtischem Besitz waren, teils im Besitz von Fürsten, welche die Badstuben an den Bader als Lehen, oft auch als Erbleheu überließen, gab es zahlreiche Badstuben in Klöstern, auf den Ritterburgen, in Amtswohnungen und in Privathäusern. Die bayerische Landesordnung von 1578 gestattet, eigene Bäder zu bauen in den „Einöden vor den gepürgen, welche weite des wegs halben die eehast (gesetzlich geordneten, öffentlichen) Päder mit besuchen mögen". Im übrigen wird an derfelben Stelle der durch die vielen Privatbadstuben veranlaßte Holzverbrauch gerügt. Es heißt da: „Die Paursleut unterstem sich gemainlich zu jreu haußwohnnngen sonderbare (besondere) Padstnben auszurichten, dadurch aiu große menig holtz one not verbraucht wird . In manchen Städten wurden die Privatbadstüblein der Feuergefährlichkeit wegen geradezu verboten, fo in der Stadtordnung für Brieg im Jahre 1550. In der 1540 erlassenen Fenerordnnng für die Bergstadt Marienberg wird wenigstens verordnet, daß neben den Küchen rc. auch die Bad-stuben jährlich zweimal besichtigt werden. Nach der Stuttgarter Feuerordnung von 1607 sollten Badstuben nur in solchen Häusern geduldet werden, deren Schornsteine gut gebaut und bis über das Dach hinausgeführt waren. In Frankfurt a. M. entstand im Jahre 1556 eine Feuersbrunst durch Privatbäder, obgleich der Rat vorsichtig genug war und bereits 1478 verordnet worden war, alle kleinen Badstuben zu besehen und aufzuzeichnen. Ein fernerer Beweis für die Häufigkeit des Badegeuufses im Mittelalter kann in der häufigen Erwähnung der Badewäsche gefunden werden. Mittelalterliche Inventarien über Hausgeräte erwähnen fast regelmäßig auch das Badelaken oder das Badegewand, d.i. das Laken, das dem ans dem Bade Tretenden umgeworfen wurde. Die Badewäfche gehörte im Mittelalter meist zur Gerade, d. h. zu denjenigen Stücken der fahrenden Habe, welche die Frau beim Tode des Mannes als ihr Eigentum in Anspruch nahm vor der allgemeinen Erbteilung und welche die Frau auch allein vererbte. So entscheiden schon der Sachsenspiegel und nach ihm viele Stadtrechte und Statuten, z. B. in Großenhain, Geithain, Quedlinburg, Minden, Sandersleben, Magdeburg rc. Nach allem bis jetzt Gesagten leuchtet ein, daß dem Deutschen des Mittelalters die Verse:
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