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1. Teil 2 - S. 290

1882 - Leipzig : Brandstetter
290 Die Soldaten des dreißigjährigen Krieges. 55. Die Soldaten des dreißigjährigen Krieges. (Nach: K. Müller, Forschungen ans dem Gebiete der neneren Geschichte. Leipzig, 1838. Liefer. 2. Seite 1 — 62.) Während unsere Zeit nur eine Gattung eigentlicher Krieger kennt: durch die höchste Staatsgewalt ausgehobeue Nationaltruppen, ist diese Zusammensetzung von Heeren dem 17. Jahrhundert noch völlig fremd. Man hatte zwei Hauptgattungen von Kriegsleuten: Landvolk und Söldner. Das Landvolk bestand entweder ans dem Krieg erstaunn des Lehnweseus, der aufgebotenen Ritterschaft, die teils noch nach alter Weise in eigener Person erschien, „den Ritt mit eigenem Leibe machte", teils sich von dazu gemieteten Leuten, Armen von Adel, meist aber von ihren Knechten, vertreten ließ, oder aus den zu einem sogenannten Defensionswerk geordneten Bürgern der Städte. Dem Bauernstande die Waffen in die Hand zu geben, konnte der Geist der damaligen Verfassungen nicht gestatten. Immer seltener aber saßen die vom Adel selbst auf und waren, wenn sie es thaten, „übel im Zaume zu halten“; die bewaffnete .städtische Bürgerschaft aber ließ sich begreiflicherweise zum Angriffskriege nicht wohl gebrauchen. So konnte für den eigentlichen Krieg überhaupt und für den Angriffskrieg insbesondere nur von geworbenen Truppen die Rede sein. Kaum erschallte in jenen Zeiten in irgend einer Gegend Europas Kriegsgeschrei, so begann es sich überall zu regen. Nach dem Prager Fenstersturz wurde in allen Teilen Deutschlands, in Italien, den Niederlanden, Ungarn, Polen, nicht allein für die zunächst beteiligten Parteien, sondern auch für Spanien, die Generalstaaten, England und Savoyen geworben. Da gab es keinen Unterschied des Volkstums, des Glaubens oder des Standes. Es lebte in den Nationen überhaupt noch, als Erbteil des Mittelalters, ein hoher Grad von rohem Kampfessinn; der deutsche Adel zumal gönnte immer noch eher den gelehrten Doktoren in den Kollegien seines Fürsten eine Bank, als daß er sich seines angeborenen Rechtes, das Schwert zu führen, begeben hätte, und überließ dem Bürgerlichen gern alle untergeordneten Stellen im Staate, um, selbst als gemeiner Reiter, sich eine Aussicht im Felde zu eröffnen. Die jüngeren Söhne oder sonst Unbegüterten aus adeligen Geschlechtern bilden demnach vorzüglich mit den damaligen Krieger-stamm. Da der Kurfürst von Sachsen gleich beim Beginn der böhmischen Unruhen seinen Unterthanen verboten hatte, ohne seine Erlaubnis in fremde Dienste zu treten, so kamen bald von allen Seiten Bitten um solche Vergünstigung oder um Bestallung im sächsischen Kriegswesen. Um letztere bittet ein Hans von Dransdorf, „damit er nicht in seiner Beförderung und Übung im Kriegswesen, darinnen er seine Wohlfahrt zu suchen sich vorgenommen, gehindert werden möge." Er fügt hinzu, er sei arm, sein Vater habe viele Kinder, er könne nicht immer von einem Vetter zum andern reiten. Ein anderer bittet darum, weil er „kein ander Handwerk gelernt,
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