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1. Teil 2 - S. 384

1882 - Leipzig : Brandstetter
384 Trinklust und Trinkgebräuche der Deutschen. und Kurzweil niemand sollte gelitten werden, er sei denn von Adel oder von den alten Geschlechtern der Städte Straßburg, Nürnberg und Ulm oder ein ehrbarer Mann hiesiger Bürgerschaft, der den Geschlechtern nahe verwandt sei. Die Zurückgewiesenen empfanden darüber lebhaften Verdruß und sie brachten es dahin, daß die Gesellschaften auf dem Rathause untersagt wurden. Dieses Verbot veranlaßte die Geschlechter, ihre gemeinsamen geselligen Zusammenkünfte in dem Hause eines ihrer Genossen, Paul Niederer, abzuhalten, das sie später käuflich erwarben. Im Jahre 1557 ward auf gemeinsame Kosten der Stubeugenossen, damals 244 an der Zahl, eine neue Herrenstube erbaut. In Eßlingen wird neben den Zunfthäusern auch ein „Bürgerhaus" genannt. Der Stubenknecht desselben erhielt 1549 eine eigene Ordnung. Nach derselben sollte er des Hauses getreulich warten, es stets sauber und rein halten und, wenn sich irgendwo ein Mangel an Schlössern, Thüren, Fenstern, Öfen n. dgl. oder am Gebäude selbst offenbaret, es sogleich den verordneten Stubenherren anzeigen. Während seiner Dienstzeit durfte er sich in kein anderes Geschäft einlassen, weder mit Botenlaufen noch auf andere Weise, sondern mußte soviel als möglich persönlich in der Stube aufwarten. Was ihm die Stubenherren befehlen, sollte er ohne Weigerung thun, wenn Gesellschaftsmitglieder auf der Stube essen oder trinken wollten, ihnen um ein gebührliches Geld herschaffen, was sie begehrten, der Gäste durch sich und sein Gesinde fleißig warten, auch, je nachdem die Notdurft es erfordere, die große oder kleine Stube einheizen. Zum Spielen mußte er die Karten nach Befehl der Stubenherrn anschaffen, das Spielgeld aber getreulich in die Büchse legen. Dafür erhielt er freie Wohnung und 16 Pfund Heller jährlich. In Nord-Deutschland führten die Orte geselliger Zusammenkünfte zum Teil seltsame Namen. In Soest hieß der Versammlungsort der Ratsverwandten „Rumend" und befand sich als Stadtweinkeller nahe bei der „Gefreitheit" des Münsters; das Gesellschaftshaus der Zünfte hieß „up dem Sele". Die Gilden der Großhändler und Ratsfähigen in Thorn, Königsberg, Elbing und Danzig traten zu „Artusbrüderschaften" zusammen, so genannt nach den „Artushöfen", in denen sie ihre Gelage feierten. Gesellige Lust war der eine Grund der Entstehung von Trinkstuben und in dieser Beziehung waren alle Arten derselben, die Trinkstuben der Zünfte, der Geschlechter und der übrigen Unzünftigen, voll gleichen Strebens. Bald trat aber neben dem geselligen Zwecke auch das politische Streben in den Vordergrund, welches das Standesinteresse mit den vereinten Kräften der Genossenschaft zu wahren und zu heben trachtete. Hierin aber liegt der Grund, warum sie eine exklusive Stellung einzunehmen suchten und warum sie mit Strenge über die Aufnahme in die Gesellschaft wachten. Auf den Ritterburgen des Mittelalters wurde der gastfreundlich dargereichte Willkomm sofort Veranlassung, den Wettstreit im Trinken aufzunehmen und aus dem Brauch und Verdienst, auch hierin den Sieg zu
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