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1. Teil 2 - S. 387

1882 - Leipzig : Brandstetter
Trinklust und Trinkgebräuche der Deutschen. 387 in einer Urfunbe, sich für ihre eigene Person der Gotteslästerung und des Zntrinkens ganz ober halb zu enthalten, auch allen ihren Beamten, Hofgesinb und Unterthanen bei einer namhaften Strafe ernstlich gebieten zu wollen, sich tiefer Laster zu enthalten. Es waren Strafen, bei Beamten und Dienern sogar sofortige Entlassung aus den Diensten, auf Übertretung des Gebotes gesetzt. Zugleich aber zeugt die Urfunbe für die Schwierigkeit, das Gelöbnis allenthalben zu erfüllen; benn es heißt in berfelben: „Wäre es aber, daß unsere borgemelbeten Kurfürsten, Fürsten 2c. in die Nieber-lanbe, in Sachsen, die Mark, Mecklenburg, Pommern ober begleichen, ba Zutrinken die Gewohnheit, kämen und über fleißig Weigerung Zutrinkens nicht geübrigt fein mögen, so sollen biefelben solche Zeit mit ihrem Hofgesinde und Dienern ungefährt und mit biefer Orbnung nicht gebunben fein." In den Jnnungsartikeln finben sich meist Anbrohungen von Strafen gegen übermäßiges Trinken. Wer sich beim Jnnungsbier „unlustig" macht, heißt es ba, hat eine Buße zu entrichten, und in der Zittauer Büttner-Orbnung war den Jnnungsgliebern besohlen, „ihr Bier mit Vernunft zu trinken". Ein anschauliches Bilb von dem Übermaß des Trinkens, wie es an fürstlichen Höfen im 16. Jahrhundert im Schwange ging, giebt die Selbstbiographie des schlesischen Ritters Hans von Schweinichen, welcher den abenteuerlichen Herzog Heinrich Xi. von Liegnitz auf seinen Bettel- und Trinkreisen als Hofmarschall, Kammerjunker und Schenk begleitete und als letzterer „für den Trunk stehen" mußte. Der Herzog war wieberholt wegen seiner Lieberlichkeit vom Kaiser abgesetzt und verhaftet worben. Aus der Haft entlassen trieb er sich, ein Heimatloser umher, bei Fürsten sich seinen Unterhalt erbettetnb und viel trinfenb; wenn er aber selbst nicht mehr im staube war zu trinken, mußte Schweinichen seine Trinkbuelle ausfechten. Im Jahre 1576 lagen der Fürst und Schweinichen fünf Tage beim Grafen Johann von Nassau, der sie wohl hielt. „Ich siunb", erzählt Schweinichen, „Jhro F. Gn. allemal vor den Trank und mußte boch baneben alles versehen, wie es sonst einem Hofmeister gebührt, hatte also große Mühe. Auf den Morgen gab mir der Graf den Willkommen. Wenn ich aber den Abenb das Lob hatte bekommen, daß ich des Herrn Grafen Diener alle hätte vom Tische weggetrunken, wollte sich der Graf, jeboch heimlich, an mir rächen mit dem Willkommen, der von brei Quart Wein war. Nun wollte ich gern wie den vorhergehenben Abenb Raum behalten, nahm den Willkommen von den Grafen an, gehe vor die Thür und probiere mich, ob ich ihn in einem Trunk austrinken möchte, welches ich auch konnte Wie ich solche Probe gethan hatte, lasse ich mir wieber eingießen, bitte den Herrn Grafen, mir zu erlauben, feinem Diener zuzutrinken. Nun war ich schon beim Grasen verraten worben, daß ich zwei zuvor im Trünke hatte ausgezecht, berowegen war der Herr Gras wohl zusrieben; trinke ich also noch eines seinem Marschall im Trnnke zu. Ob er sich wohl bavor wehrt, warb ihm boch vom Grasen geschasst, daß er ihn annehmen mußte. Wie ich nun den Becher zum anbernmal austrank, verwunberten sich die
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