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1. Teil 2 - S. 465

1882 - Leipzig : Brandstetter
Das deutsche Reichsheer. 465 Handlungen beim Kreistage entstanden. Militärischer Geist konnte von solchen Truppen nicht erwartet werden. Desertierten sie, „so zog der Herr Fürst ihr Erbteil als gute Beute ein und zwang andere, ihre Stelle zu ersetzen". Die Willkür war schrankenlos. In Bayern führte man ein sogenanntes „Werbegeld" als Äquivalent für die persönliche Dienstpflicht der Unterthanen ein, erhob es im Betrage von 300 000 Gulden und verfügte hinterher dennoch Zwangsaushebungen. Die Art, wie man beim Kreisvolk zu Offizierstellen gelangte, war nicht minder tadelnswert. Stellte z. B. bei einer Kompagnie Gmünd den Hauptmann, Rottweil den ersten, Rottenmünster den zweiten Lieutenant und Gengenbach den Fähnrich, so wählte der Magistrat von Gmünd und Rottweil, die Frau Äbtissin zu Rottenmünster und der Herr Prälat zu Gengeu-bach allemal solche Leute zu diesen Stellen, die sich durch Geschenke u. dgl. beliebt gemacht hatten. Adelige Personen wurden, auch bei den städtischen Kontingenten, unbedingt vorgezogen. Dienstliche Befähigung ward selten berücksichtigt. Wo ein Stand nur einen Posten zu vergeben hatte, gab es natürlich kein Avancement; daher uralte Fähnriche neben jungen Hanpt-leuten. Wo es Avancement gab, ging es nach Gunst. Die Remontierung glich der Rekrutierung. Mau mietete Pferde oder preßte sie, wie man sie eben haben konnte, setzte montierte Menschen darauf, die man auch eben erst geworben oder gepreßt hatte, und damit galt das Reiterkontingent als kriegsfertig. Die Bekleidung der so zusammengekommenen Regimenter war äußerst buntscheckig. Zwar sollten die Grundfarben gleich fein, über Stoff und Schnitt aber betrachteten sich die Stände als Selbstherrscher. Einen schwäbischen Oberst übermannte beim Anblick seines Regimentes der Zorn derart, daß er mit den Worten wegritt: „Es fehlt zur vollkommenen Karikatur nichts weiter als noch einige Dutzend Hanswürste und Essenkehrer." Schlimmer war die Verschiedenheit der Bewaffnung, welche jedes einheitliche Exerzitium hinderte. Der eine hatte beim Laden Pulver auf die Pfanne zu schütten, der andere nicht, dieser drehte den Ladestock um, jener nicht. Prinz Karl August von Badeu-Durlach klagt im November 1757 über das Kontingent des schwäbischen Kreises, daß „2/3 der Gewehre nicht in brauchbarem Zustande waren, die Mannschaft auch nicht soweit in dem Exerzieren gebracht worden, daß man sie in dem Feuer hätte üben können." Besondere Schwierigkeiten bot die Aufbringung der Artillerie. Die Kreise besorgten die Beschaffung des Artilleriematerials fehr säumig, und man war beim Ausbruche des Kriegs stets genötigt, mit mächtigeren Reichsständen oder mit den Reichsstädten Verhandlungen zu pflegen. Diese zogen sich oft in die Länge, fo daß beim Kriegsbeginn immer Mangel an Geschütz herrschte. Traf es endlich ein, so erwies es sich nicht selten als veraltet und kaum verwendbar; denn die Geschützbestände der Reichsstädte waren zwar groß, meist jedoch von altem Datum. Mit dem Geschütz, das die Kreise stellten, war es wie mit den Gewehren. Ein Ulm er 3-Pfänder Richter, Bilder a. d. dtsch. Kulturgesch. Ii. 30
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