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1. Teil 2 - S. 481

1882 - Leipzig : Brandstetter
Steuern und Abgaben im 18. Jahrhundert. 481 zahler war in den verschiedenen Ländern Deutschlands sehr verschieden. In Kursachsen betrugen die sämtlichen Steuern in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, also in ruhigen Zeiten und lange nach den Wehen des siebenjährigen Krieges, ungefähr 5 Millionen Thaler (Grundsteuer 1700 000, Gewerbe- und Personalsteuer 1800wo, Verbrauchssteuer 1500000 Thaler), also bei nicht ganz 2 Millionen Einwohnern V/2 Thlr. (= 7,50 M.) auf den Kopf. In Leipzig gab es an direkten Steuern, teils für den Staat, teils für die Stadt, 8 verschiedene von Gebäuden und Grundstücken, 7 persönliche, an indirekten 13 an die Landes-, 8 an die Stadtkassen. In Brandenburg rechnete man 3 bis 4 Thaler auf den Kopf. Die Verteilung nach den Provinzen war eine sehr ungleiche; so zahlte die Mark im Verhältnis nur halb so viel Grundsteuer als Schlesien. In Bayern zahlte man 40 bis 50 vom Hnndert Grundsteuer; die Kosten und Sporteln bei Übernahme eines Gutes beliefen sich auf 30 vom Hundert des Wertes. Es gab in Bayern 40 Steuern; nur an direkten Abgaben hatte dort ein Bauer jährlich 17 Gulden zu zahlen, ein Bürger 4 Gulden, eine klösterliche Hofmark 183 Gulden, eine adelige 16 Gulden. In Wien zehrten die festen Abgaben eines Bürgers V7 seines Einkommens auf. In Kurtrier wurde einmal der dreißigfache Steuersatz erhoben, eine Summe, welche dem vierten Teile des reinen Ertrages sämtlicher Landesprodukte gleichkam. In Frankfurt a. M. gab es eine kleine und eine große „Schätzung" oder Einkommensteuer. Die kleine Schätzung traf das Vermögen bis zu 15000 Gulden und betrug 6'2/3 vom Hundert des Einkommens; die große, welcher alles Vermögen über 15 000 Gulden unterlag, war anf den festen Satz von 50 Gulden gesetzt, so daß hiernach nur etwa ein Vermögen bis zu 16000 Gulden oder ein Einkommen von 800 Gulden (wovon 63/3 Proz. = 50 Gulden) wirklich besteuert, alles übrige aber steuerfrei war. Große Mißverhältnisse in der Besteuerung finden wir namentlich in solchen Reichsstädten, wo die Reicheren und Vornehmeren ausschließlich die Gewalt in den Händen hatten. In Nürnberg und Ulm war das im Handel oder in Gewerben angelegte Kapital ungleich höher besteuert als der Grundbesitz, wahrscheinlich weil der Grundbesitz meist in den Händen der Patrizierfamilien sich befand. In Ulm zahlten 100 Gulden Handelskapital l1/* Gulden Steuer, 100 Gulden in Grund und Boden angelegt nur V2 Gulden. Das in den Bistümern Würzburg und Bamberg bestehende Steuersystem Dg dagegen das kleinere, in Gewerben angelegte Kapital (bis zu 100 Gulden) mit nur 1 Gulden, das größere (über 100 Gulden) mit 2 Gulden vom Hundert heran. Sehr drückend für die ärmeren Klassen war die an vielen Orten bestehende Kopfsteuer, welche gleichmäßig von arm und reich erhoben ward und besonders hart auf den Verforgern zahlreicher Familien lastete, da sie von jedem Familienglieds vom 14. Jahre an bezahlt werden mußte. Nehmen wir den allgemeinen Durchschnittssatz der jährlichen Abgaben in der damaligen Zeit für das ganze Deutschland, so möchte dieser etwa Richter, Bilder a. d. dtsch. Kulturgesch. Ii. Zi
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