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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 163

1912 - Breslau : Hirt
93. Maximilian I. 163 wurden zum ersten Male die Städte zum Besuch des Reichstags ein-geladen. Hier legte Erzbischof Bertold von Mainz neue Vorschlge zu einer Reichsreform vor. Rudolf I. von Habsburg Albrechtll B^olf I I Johann (Parriciba) Friedrich der Schne Leopold Albrecht Albrecht Leopold Siegmund Albrecht Ernst Llisabeth^Albrecht Ii. Friedrich Iii. Karl der Khne von Burgund I I Ferdinand Isabella v. Maximilian I. Maria v. Aragon - Kastilien----- Johanna__Philipp der Schotte Karl Y. Ferdinand I. Maria, | Gem. Anna v. Ungarn Gem. Ludwig Ii. v. Ungarn. Philipp Ii. I t von Spanien. Maximilian Ii. Die Notwendigkeit einer Reichsreform war bereits im Anfang des 15. Jahrhunderts erkannt worden, aber alle Versuche, sie herzustellen, waren gescheitert. Bisher besuchten nur die Fürsten die Reichstage und faten mit dem Kaiser zusammen die sr das Reich verbindlichen Beschlsse; die zahlreichen groen und wohlhabenden Freien Reichsstdte, d. h. diejenigen Städte, die kein andres Haupt der sich hatten als den Kaiser, waren frher auf den Reichstagen nicht vertreten, obwohl sie allein imstande waren, grere Geldmittel auszubringen. Da man diese nicht entbehren, aber auch Abgaben von ihnen nicht erzwingen konnte, mute man sich entschlieen, sie zu den Reichstagen heranzuziehen. Solange die Fürsten noch darauf hofften, die Städte mit Gewalt zu unterwerfen, waren sie hierzu nicht geneigt; aber die Fehden in der Mitte des Jahrhunderts hatten ihre Absichten nicht gefrdert. Seitdem drngten die Verluste an den Grenzen, die Trkengefahr, die steigende Kostspieligkeit der Kriege zur Verstndigung. Man beriet in drei Kollegien; das erste bildeten die Kurfrsten, das zweite die (geistlichen und weltlichen) Fürsten, das dritte die Städte. Zu einem bindenden Beschlu gehrte die bereinstimmung der Kollegien; er wurde vom Kaiser als Reichstagsabschied verffentlicht und geno Gesetzeskraft. Fr seine Durch fhrung mute das Reichsoberhaupt sorgen. Auf dem Reichstage zu Worms (1495) wurde die Reichsreform be-Reichstag zu gouueu und im Laufe der nchsten Jahre die Verfassung neu geordnet. 495 Ein ewiger Landfriede wurde geboten, das Reichskammergericht gegrndet, eine Reichssteuer, der gemeine Pfennig", beschlossen, durch eine Reichsmatrikel das Heerwesen geregelt und (1500) eine reichsstndische Behrde, das Reichsregiment, eingesetzt, die in Abwesenheit 11* I
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