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1. Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 164

1912 - Breslau : Hirt
164 Das Reich von 1440 bis 1517. 93. einteiiung ke Kaisers regieren sollte. Hierzu kam (1512) die Einteilung des Reiches 'in zehn Kreise, in denen je ein Kreisoberster fr die Aufrechterhaltung des ewigen Landfriedens zu sorgen hatte. Bhmen mit seinen Neben-lndern Mhren, Schlesien und Lausitz blieb ebenso wie die Schweiz und das Ordensland Preußen, das unter polnischer Oberhoheit stand, auer-halb der Kreisverfassung. Die Schweizer Eidgenossen hatten von vornherein erklrt, sich der neuen Verfassung nicht fgen und keine Geld-beitrage leisten zu wollen. Der Feldzug, den Maximilian unternahm, um sie zu zwingen, verlief so unglcklich, da er ihnen die tatschliche Unab-hngigkeit zugestehen mute (1499). ^der"9 Nur ein Teil dieser Beschlsse konnte ausgefhrt werden. Die Reichs-Beschlsse, stener wurde zwar ausgeschrieben, kam aber nur in den Stdten wirklich ein; die Reichsritter erklrten, sie seien bereit, dem Kaiser in seinen Kriegen in Person Dienste zu leisten, sie knnten aber nicht zu dem gleichen Zweck auch noch Geld aufbringen. Die Mittel zum Unterhalt des Reichskammer-gerichts, dessen Richter der Kaiser nicht ernennen durste, gingen sehr langsam ein; endlich wurde es in Frankfurt erffnet1. Die Kreisverfasiuug konnte da nicht wirksam werden, wo demselben Kreise mehrere gleich mchtige Fürsten angehrten und keiner sich dem andern fgen wollte (z. B. im Oberfchsifchen Kreise Brandenburg und Kurfachfeu). Der Kaiser. Ein entfchiedner Gegner der Verfassung war Maximilian selbst; denn die Reform. j|e hatte alle Gewalt in die Hnde der Reichsstnde gelegt und dem Könige nur wenig brig gelassen. Der gemeine Pfennig wurde von ihnen beschlossen und erhoben, das Reichsheer von ihnen bewilligt und seine Verwendung an ihre Vorschriften gebunden. Am verhatesten war dem Kaiser das Reichsregiment, das aus zwanzig Mitgliedern bestand und in der Gesetzgebung und Verwaltung eine so groe Flle von Befugnissen erhielt, da seine Einsetzung einer Absetzung des Knigs gleichzukommen schien. Zwischen dem Regiment und Maximilian kam es daher zu heftigen Zerwrfnissen; da der Kaiser seinen Willen durchsetzte, lste es sich bald wieder aus. Post. Die Post, die bald nach 1500 Franz von Taxis zur Befrderung der Staatskorrespondenz zwischen Brssel und Wien eingerichtet hatte, wurde 1516 allgemein dem Publikum zum Zwecke regelmiger bermittelung von Nachrichten zugnglich gemocht2. Maximilians Wenig glcklich war Maximilian in seiner auf Italien gerichteten aus-mnl" artigen Politik, Hier war um 1500 Neapel in den Besitz Ferdinands von Aragon ge-kommen, Ludwig Xii. von Frankreich hotte Mailand in Besitz genommen. Maximilian richtete nun fem Augenmerk ouf den an feine Erblonde greu- 1 Spter wurde es nach Speyer verlegt; feit 1693 tagte es in Wetzlar. 2 Karl V. bertrug 1520 die Post Franzens Nachfolger Joh. Bapt. von Taxis fr sein gesamtes Reich. Nach und nach nahmen einzelne Fürsten das Postwesen ihres Landes in eigne Verwaltung, zuerst der Groe Kurfürst 1646. Erst nach der Errichtung des Norddeutschen Bundes 1867 ist die Thuru-und-Taxissche Postverwaltung aufgelst worden.
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