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1. Der Erbe von Stübeckshorn - S. 54

1889 - Braunschweig : Bruhn (Appelhans & Pfenningstorff)
— 54 — oder Unrecht, Knabe?" versetzte der Reiter; „ist es denn recht, daß Du Deinem Könige den Gehorsam weigerst? Wisse es, ich bin Heinrich, Dein König". Aber mit ungläubigem Lächeln sah Hermann an dem Reiter empor. „Ihr seid Heinrich, unser König, der Sachsen Stolz und des Reiches Hoffnung? O nein, Ihr seid es nicht. Denn ich weiß es von meinem Vater, daß der König das Recht schützt, aber Ihr, Ihr brecht das Recht!" Ein lautes Gemurmel des Unwillens entstand bei diesen Worten iu dem Gefolge des Königs. „Schlagt den frechen Burschen nieder, der solches dem Könige zu sagen sich getraut!" riesen viele Stimmen. Aber der König, gebot mit strenger Miene Ruhe und sagte dann zu Hermann: „Führe mich zu Deinem Vater, tapferer Jüngling; er ist es, den ich hier suche. Fürchte nichts, das Recht und das Gesetz dieses Landes soll von mir nicht verletzt werden". „Zu meinem Vater kann ich Euch jetzt nicht führen", antwortete Hermann, „denn ich kann die Rinderherde nicht allein lassen. Aber dort hinter jenen Bäumen liegt sein Haus; Ihr könnt nicht irren, wenn Ihr den Weg verfolgt. Doch wenn Ihr Heinrich, unser König seid, so reitet zurück auf die Straße, damit ich sehe, daß Ihr das Recht schützt und den Gesetzen gehorsam seid!" Und der König gehorchte der Stimme des Jünglings; er ritt mit seinem Gefolge zurück auf die Straße und begab sich alsdann nach dem Freihofe, während Hermann seine Herde weiter hütete. Mit Ehrerbietung empfing Hermann Billnng der Ältere seinen König auf seinem Hofe. Die besten Zimmer des Hauses wurden für ihn und sein Gefolge in Bereitschaft gesetzt, und den Pferden wurden die besten Ställe eingeräumt. Der König ließ sich berichten über die Verhandlungen des Maitages, über den Angriff der Wenden und über den stattgehabten Kampf, und mit lebhafter Teilnahme hörte er den Erzählungen des Gaugrafen zu. Dann aber erzählte der König von seiner Begegnung mit Hermann auf dem Felde, und wie der Jüngling ihn, den König, in die Schranken des Rechts zurückgewiesen habe.
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