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1. Der Gutsherr von Vechelde - S. 2

1911 - Braunschweig : Graff
Ansehen des jungen Königreiches zu heben und feine Macht zu erweitern. Vor allem hoffte er Schlesien zu gewinnen, woraus schon der große Kurfürst Anspruch erhoben hatte, und der <lo£> des Kaisers schien ihm eine passende Gelegenheit zu sein, die Rechte Preußens auf die schlesischen Fürstentümer geltend zu machen. Als der Gesandte der jungen Erzherzogin von (Österreich sich seines Auftrages entledigt hatte, erklärte sich König Friedrich sofort bereit, die Rechtmäßigkeit der Thronbesteigung Maria Theresias anzuerkennen. Nicht alle Ihächte zeigten ein solches Entgegenkommen. Kaiser Karl Vi. hatte im Jahre \72i{ durch ein besonderes Hausgefetz, die „pragmatische Sanktion", bestimmt, daß die Habsburgischen £ant>e ungeteilt auch in der weiblichen Cime vererbt werden könnten, wenn ein direkter männlicher Erbe nicht vorhanden sei. Er hatte dieses getan, um feiner Tochter die Erbfolge zu sichern, da er keinen Sohn hatte. König Friedrich Wilhelm I. von Preußen hatte dieses neue Hausgesetz anerkannt, wogegen ihm der Kaiser das Versprechen gegeben hatte, die Ansprüche des Königs auf die Herzogtümer Jülich und Berg nach dem Erlöschen des Hauses Pfalz-Neuburg zu unterstützen. Der Kurfürst Karl Albrecht von Bayern aber, der selbst Ansprüche auf die habsburgifchen Cande erhob, sowie auch der Kurfürst August m. von Sachsen, der Mähren für sich beanspruchte, hatten gegen die Gültigkeit der pragmatischen Sanktion Einspruch erhoben. Auch der König von Frankreich, obgleich er das neue Gesetz anerkannt hatte, zeigte sich feindselig gegen Österreich, wohl aus dem Grunde, weil man am Hofe von Versailles fürchtete, der Gemahl Maria Theresias, der Herzog Franz Stephan von Lothringen, möchte Anspruch auf Lothringen erheben.
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