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1. Welt- und Staatskunde - S. 115

1910 - Berlin : Mittler
Iv. Deutsche Verfassungs- und Kulturgeschichte. 115 3. Das Millelalter. Unter Ludwigs des Frommen Nachfolgern war das Frankenreich in ein östliches (Deutschland) und ein westliches Reich (Frankreich) zerfallen (6. 49). Daneben entstand noch ein burgundisches und ein italienisches Königreich. Der Name Deutschland kommt erst im 10. Jahrhundert auf. Mit Ludwig dem Deutschen (843—876) beginnt die eigentliche deutsche (Beschichte, die deutsch-nationale Entwicklung. König Otto I., der Lichtmeß 962 vom Papst die römische Kaiserkrone empfing, gründete auf das deutsche Gebiet nach Erwerbung des Königreichs Italien das „heilige, römische Reich deutscher Nation". Karl der Große hatte die erblichen und auch die Amtsherzöge beseitigt und an den Grenzen unter Markgrafen und Grenzherzögen größere Gebiete vereint, die später die Grundlage neuer Herzogtümer wurden. In den alten Stammesgebieten kamen unter den letzten Karolingern neue herzogliche Gewalten auf. Ilm 900 gab es wieder fünf erbliche Herzogtümer: Bayern, Schwaben, Sachsen, Lothringen, Franken. Die thüringischen und friesischen Grafschaften, die keine einheitliche Spitze hatten, und die drei wendischen Marken standen unmittelbar unter dem Reich. Diese Stammesherzogtümer fielen der Politik Ottos I. und feiner Nachfolger zum Opfer. Wo die herzogliche Stellung ganz einging, erlangten die Grafen reichsunmittelbare Stellung. Aus dem Zertrümmerungsprozeß gingen neue Gebiete hervor, die als „Territorialherzogtümer" bezeichnet werden. Die Eigenwirtschaft der großen Grundherren, die schon im 12. Jahrhundert abzunehmen begann, hörte im 13. Jahrhundert ganz auf. Das Land ward mehr und mehr an Ministeriale (S. 116) vergeben, die, da sie ihre Beschäftigung im Waffenhandwerk fanden, hier mehr die Rentner der zu ihrem Gut gehörigen Zinsbauern wurden. Burgwerk und andere nichtlandwirtschaftliche Arbeiten besorgten Fronbauern und Knechte. In der Zeit vom 9. bis 12. Jahrh, fand der Ausbau der östlich der Elbe gelegenen Gebiete statt. Im 12. Jahrh, wanderten viele germanische Bauern dorthin aus, wo man Hörigkeit und Leibeigenschaft nicht kannte. Vom 13. Jahrhundert ab wurde die Kolonisation systematisch durch Unternehmer betrieben, die für Anwerbung von Kolonisten einige Freihufen und das erbliche Schulzenamt erhielten. Die Angeworbenen erhielten ihre Hufen zu Erb-zinsrecht. Der ritterliche Besitz war hier gering, durchschnittlich
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