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1. Lehrbuch der Weltgeschichte für Schulen - S. 166

1872 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
166 wie für die Ewigkeit gegründet; ihrem Bau liegt das Kreuz -um * ?ril»bc' n“üb rote der Glaube den Blick aufwärts hebt von der dunklen Erde zu dem Sichle des Himmels, so schwingen sie sich von oogen zu Bogen empor in die lichteren Räume, und die Spitzenihrer Thürme scheinen das Himmelsgewölbe zu berühren. Zn der christlichen Baukunst sind drei Hanptstylarten zu unterscheiden: der byzantinische Styl, der romanische oder Rundboqen- und der gothische oder Spitz bogen styl. Der letztere stand besonders m der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts in seiner schönsten Blüthe Richtiger wäre für denselben die Bezeichnung deutscher Baustyl; denn in Deutschland hat er sick entfaltet und von deutschen Meistern sind seine großartigsten Schöpfungen ausgeführt worden. Die erste Stelle unter diesen bewunderungs-wurdtgen Werken der mittelalterlichen Baukunst nimmt der Dom zu Köln ein, der, im Jahr 1248 unter dem Erzbischof Konrad von Hochstaden begonnen, nach 250jähriger Arbeit dennoch unvollendet blieb. Ihm reiht sich zunächst das Straßburger Munster an, das im Jahre 1277 durch Erwin von Steinbach (im Badischen) angelegt und im Jahre 1538 durch Johann Hntz von ist' ihn vollendet wurde. Erwähnung verdienen ferner die herrlicye Stephanskirche zu Wien und die ehrwürdigen Dome zu Freiburg (im Breisgan), Ulm und Würzburg. Auch im Auslande erdichtete die deutsche Genossenschaft der „Maurer" bewunderungswürdige Prachtbauten. Die eigentlichen Wissenschaften wurden im Mittelalter fast ausschließlich in den Klöstern gepflegt; außerhalb derselben beschränkten sich die Kenntnisse, die Geistlichkeit ausgenommen, auf d.as Aller-nothwendigste, und wer schreiben konnte, galt schon sür einen Ge-lehrten. Erst nach der Ersinduug der Buchdruckerkunst wurde die wissenschaftliche Bildung allgemeiner; doch trugen zu ihrer Verbreitung schon früher die Universitäten bei (die bedeutendsten zu Bologna, Salerno und Paris; in Deutschland die erste zu Prag, 1384 von Karl Iv. gestiftet). So viel auch die Kirche für Schulen und Volksbildung that, war der Volksunterricht begreiflicherweise doch mangelhaft. ' . Gerichtswesen. — Die Fehmgerichte. Der mangelhafte Austand der Gerechtigkeitspflege und die Schwierigkeit, die richterlichen Entscheidungen, namentlich zur Zeit des Faustrechts, zur Vollstreckung zu bringen, führten die Einführung geheimer Gerichte, der sogenannten Fehmgerichte (auch"frei- oder Stuhlgerichte und westfälische Gerichte genannt) herbei, deren Wirksamkeit hauptsächlich in das 14. und 15. Jahrhundert fällt und die sich auch dem mächtigsten Verbrecher furchtbar zu machen wußten. Der
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